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Geschrieben von Vinner am 24.09.2005 um 11:55:

  "Fahren ohne Führerschein" ausserhalb der Probezeit

Hallo! Ich habe mir ja ne grosse Enduro gekauft, welche ich gerne auch auf der Strasse fahren würde! Drosselgutachten habe ich hier liegen! Würde von 60PS auf 26 gedrosselt werden!! Dann kann ich man gleich Moped fahren!
Wie hoch sind die strafen ausserhalb der Probezeit bei "Fahren ohne Führerschein"?



Geschrieben von dtthammo am 24.09.2005 um 12:08:

 

nen kumpel is ohne autoführerschein gefahren und musste für ein halbes jahr inden knast und denn noch ich glaub 1 jahr auf bewährung!!!
ich glaub er hat nur moppedschein gehabt!!
also das ist kein kavaliersdelikt mehr also lass dichj nich erwischen oder lass gleich die pfoten davon!! negativ



Geschrieben von Kerby am 24.09.2005 um 12:32:

 

drosse die doch einfach und entdrossel die danach wieder... is zwar auch fahren ohne führerschein aber die seh das nich direkt.. weil wen sie in die papiere gucken und sehen is gedrosselt, müssen die dir ersma das egegnteil beweisen.... wenn da aber drin steh offen, brauchse dich gar nich erst anhalten lassen, da kanse nur hoffen in den nächsten wald abhauen zu können BLABLABLA



Geschrieben von Vinner am 24.09.2005 um 13:01:

 

Joa Drossel lass ich ja auch eintragen, überleg halt nur die danach wieder rauszunehmen! Und ob 26PS oder 60PS sieht man auch ohne Prüfstand. Aber die zu drosseln ist einfach zu schade.



Geschrieben von Waldrider2005 am 24.09.2005 um 13:06:

 

Zitat:
Original von dtthammo
nen kumpel is ohne autoführerschein gefahren und musste für ein halbes jahr inden knast und denn noch ich glaub 1 jahr auf bewährung!!!
ich glaub er hat nur moppedschein gehabt!!


Dat is jawohl der größte schwachsinn den ich je gehört habe, dat man für fahren ohnen führerschein in den knast geht Mauer . Ja ne is klar Hat der noch alle Tassen im Schrank??



Geschrieben von moritXXX am 24.09.2005 um 13:20:

 

Zitat:
Original von Waldrider2005
Zitat:
Original von dtthammo
nen kumpel is ohne autoführerschein gefahren und musste für ein halbes jahr inden knast und denn noch ich glaub 1 jahr auf bewährung!!!
ich glaub er hat nur moppedschein gehabt!!


Dat is jawohl der größte schwachsinn den ich je gehört habe, dat man für fahren ohnen führerschein in den knast geht Mauer . Ja ne is klar Hat der noch alle Tassen im Schrank??


Wenn man dabei nen Kind überfährt, dann ja, aber nicht wenn man einfach angehalten wird ...



Geschrieben von dtthammo am 24.09.2005 um 17:07:

 

Zitat:
Original von moritXXX
Zitat:
Original von Waldrider2005
Zitat:
Original von dtthammo
nen kumpel is ohne autoführerschein gefahren und musste für ein halbes jahr inden knast und denn noch ich glaub 1 jahr auf bewährung!!!
ich glaub er hat nur moppedschein gehabt!!


Dat is jawohl der größte schwachsinn den ich je gehört habe, dat man für fahren ohnen führerschein in den knast geht Mauer . Ja ne is klar Hat der noch alle Tassen im Schrank??


Wenn man dabei nen Kind überfährt, dann ja, aber nicht wenn man einfach angehalten wird ...


er hat ihn vorher verloren weil er besoffen gefahren is !!!!
achja er hat nur bewähru ng bekommen!!!
hab mich kurz geirrt!!! BLAH!


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