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Geschrieben von Revolt289 am 09.08.2013 um 02:21:

  Papiere für die Zulassung

Folgendes. ....

Brauch ich für die Zulassung Fzg.schein u. Fzg.Brief?
Die Dt wurde vom Vorgänger abgemeldet & habe nur den kleinen Fzg. schein dazu bekommen?
DenfFg.Brief wurde wohl ungültig gemacht aber versielt:/

Fzg.schein wurde mir gesagt reicht zu da halt da oben steht allg.Betriebserlaubnis?



Geschrieben von WhiteOnePhil am 09.08.2013 um 07:44:

 

Du kennst doch unseren schönen staat, du brauchst immer alles und am besten das gleich in 3facher Ausführung biggrins
Um dein Fahrzeug zuzulassen braucht du Zulassungsbescheinigung teil 1 und 2 sprich Fahrzeug Brief und Fahrzeugschein, wenn du den Fahrzeugbrief(Teil 2) nicht hast ist es ein langwieriger Prozess diesen wie der zu bekommen, da es sich praktisch um die Geburtsurkunde deines Fahrzeugs handelt.
Falls du genau wissen willst was man alles für die Zulassung braucht, Google it oder Ruf bei deiner Zulassungsstelle sprich dem Bürgeramt an;)

Mfg



Geschrieben von Revolt289 am 09.08.2013 um 16:55:

 

Ja dann fehlt mir der Fzg.Brief ich dreh durch..
Hab den Kaufvertrag aber, ob das als ersatz zählt?
Mfg



Geschrieben von Manu46 am 09.08.2013 um 17:32:

 

Zitat:
Original von Revolt289
Ja dann fehlt mir der Fzg.Brief ich dreh durch..
Hab den Kaufvertrag aber, ob das als ersatz zählt?
Mfg


Nein.
Beim Zulassen braucht man sogar den Kaufvertrag.



Geschrieben von Daniel Düsentrieb am 09.08.2013 um 17:37:

 

Brauchst keinen Kaufvertrag wenn du eine ABE und en alten FzgSchein hast. Wenn es sich nicht um ein Leichtkraftrad sondern um ein Motorrad (>15PS) handelt gibt es einen "Fahrzeugbrief" den du zur Zulassung brauchst. Wenn der Brief verloren ist wird das ganze neu ausgestelt, wenn die Maschine nicht gestohlen gemeldet ist.



Geschrieben von Manu46 am 09.08.2013 um 18:04:

 

Naja, ich hab ihn gebraucht, evtl. wieder von BL zu BL unterschiedlich.



Geschrieben von Revolt289 am 10.08.2013 um 00:41:

 

OkY also bemomme ich dann nen neuen:) fahr nächste woche .al hin mal schauen was die dann von mir wollen.
Geklaut ist die glaube nicht, weil hab ja den Fzg.schein teil1



Geschrieben von nosferatu78 am 10.08.2013 um 00:47:

 

Als kleiner Tipp. Geh vorher zu den Bullen und lass eben nachschlagen ob die Kiste als gestohlen gemeldet wurde. Der "Wisch" kostet um die 5 €. Dann hast du zumindest was in der Tasche wenn die Olle auf der Zulassungsstelle einen auf doof macht.

Gruß. Nos



Geschrieben von Revolt289 am 10.08.2013 um 03:42:

 

Okay, möchte ich nicht hoffen :/
Kennzeichen steht ja auf dem Schein drauf u.adresse vom vor-vorgänger...
vom Vorgänger von dem ich se hab der hat die nie angemeldet u.die dt ist seit 2008 abgemeldet . Laut vorbesitzer hat er die dt auch ohne brief gekauft. Er meinte bei 125ccm brauch man keinen, wegen dem fzg.teil 1 schein weil das die offizielle Betriebserlaubnis ist und ich damit die dt anmelden kann u.dann dort einen Brief bekomme?



Geschrieben von Revolt289 am 10.08.2013 um 04:29:

Fragezeichen

Im Internet liest man was von Leichtkraftrad benötigen kein teil 2 also Brief?????



Geschrieben von Husky am 10.08.2013 um 11:45:

 

Ich war gestern auch im Straßenverkehrsamt AC für meine DT und ich habe ihr den entwerteten Fahrzeugschein (abgemeldet) und die Betriebserlaubnis hingelegt, und natürlich den Kaufvertrag, Perso.

Die Frau hat nur gesagt dass die Betriebserlaubnis das wichtigere ist als ich beides hingelegt habe, wenn ich mich richtig erinner.

Problem ist halt dass das Straßenverkehrsamt extrem genau arbeitet - da kann die Unterschrift auf dem Kaufvertrag komisch sein und die lehnen das ab - alles schon erlebt biggrins



Geschrieben von Revolt289 am 10.08.2013 um 13:59:

 

also hattest du auch nur fzg.schein teil 1 & Kaufvertrag?

Ich hab diese Betriebserlaubnis + Kaufvertrag... Verdächtig !







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Geschrieben von blaumann am 10.08.2013 um 16:23:

 

Ja das müsste zu 99% reichen. Bei mir ist die BE zwar blau aber sonst gleich anscheinend wurde das geändert.
Wenn du noch den Fzg. Schein dazu hast umso besser.

P.S.: Aber ohne gültigen / neuen Tüv gibts keine Zulassung.



Geschrieben von Revolt289 am 10.08.2013 um 16:41:

 

Okay also reicht der Schein für die Zulassung der DT?.. die ist ja offen eingetragen 103 km/h bekomme ich dann danacb nen Brief?
Und tüv is klar wollte mich nur absichern nich das ich nächste jahr im März da stehe :/



Geschrieben von blaumann am 10.08.2013 um 17:10:

 

Nein du bekommst keinen Brief es sei denn du lässt sie mit über 11 kw zu.
Lkr hat nur die Betriebserlaubnis und die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)

Wenn du die erst nächstes Jahr zulassen willst kannst du ja zur Sicherheit mal zur Zulassungsstelle gehen die Papiere zeigen und fragen ob das okay ist. Dann kannst du dich notfalls noch beim Verkäufer beschweren.



Geschrieben von Revolt289 am 10.08.2013 um 17:36:

 

Okay:) so war das auch mein Plan..was heißt über 11kw? 103km/h ist eingetragen somit is sie offen eingetragen oder?..& ja will se als Motorrad zulassen bzw.als das,was günstiger ist??

Hab die offen Alphabox drinne falls das wichtig is?
mfg.


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