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Zum Ende der Seite springen Vom Kaufvertrag zurück treten?????
Autor
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Andy
Bullen-Vernascher


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Dabei seit: 20.10.2005
Herkunft: GERMANY
Motorrad: Yamaha DT 125 R



Vom Kaufvertrag zurück treten????? Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag einem Moderator melden Zum Anfang der Seite springen

Kann man eigendlich von einem kaufvertag zurücktreten! Wenn z.b. Der krümmer nen loch hat und der das nicht gesagt hat und die total vermackt war!? Eigendlich schon oder, weil es ja ein wiederrufsrecht gibt!? Wenn ja wieso? wenn nein wieso? Wusst jetz nicht wo ichs hinschreiben soll! Handelt ja von na 125ger!

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Yamaha DT 125 R
BJ: 2003
Gia Endpott mit ABE
Gedrehte PW
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Schnorchel ab
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und vieles mehr..

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Andy: 13.05.2006 16:10.

13.05.2006 16:09 Andy ist offline E-Mail an Andy senden Beiträge von Andy suchen Nehme Andy in deine Freundesliste auf
Matl@80er
Mit ABE-Fahrer


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Dabei seit: 01.01.2004
Herkunft: Massing
Motorrad: XT250, DT125, Prima 5S, usw



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eigentlich kann ich dir da auch nicht weiter helfen, ich würd zu dem typen hinfahren, von dem sie du gekauft hast, und mich mal so richt beschweren.............. Ratlos

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MEINE DT 125 bj:04 SCHWARZ:
-Poli Handprotektoren
-Malossi Drehzahlmesser
-selfmade Höherlegung
-vorne anderen Koti
-selfmade Heck, mit Kennzeichenlicht
-Renthal Lenker
-Gia Komplett
-mit Kickstarter
-30ger Vergaser
-190ccm Zylinder
13.05.2006 19:04 Matl@80er ist offline E-Mail an Matl@80er senden Beiträge von Matl@80er suchen Nehme Matl@80er in deine Freundesliste auf Füge Matl@80er in deine Kontaktliste ein
wanted
TDNA-Meister


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Dabei seit: 27.06.2002
Herkunft: Grafschaft Bentheim
Motorrad: Yamaha WR450F



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2 WOchen Rückgaberecht bei Händler bzw. 3 nachbesserungen an einer bestimmten Sache dann Rücktritt.

Von Privat ? Keine Chance. Keine Gewährleistung etc. AUSSER der Mangel ist NICHT im Kaufvertrag erwähnt worden. Gibt eine bestimmte Zeile da steht irgendwas von MÄNGEL. ISt dort keiner eingetragen und hat er dich da auch nicht drauf hingewiesen kannste da auch gegen an.

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Es ist egal, was Du anhast,egal,
wieviel Du kiffst,egal, welches Mag Du liest,
egal, welchen Slang Du sprichst, egal, wie Du drauf oder mit wem Du unten bist,
entweder fühlst Du Hip Hop oder Du fühlst ihn nicht.

13.05.2006 19:07 wanted ist offline E-Mail an wanted senden Homepage von wanted Beiträge von wanted suchen Nehme wanted in deine Freundesliste auf Füge wanted in deine Kontaktliste ein
Spedie
Rollerschupser


Dabei seit: 11.07.2004
Herkunft: Harz
Motorrad: KTM LC4 640 SM



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Zitat:
Original von wanted
2 WOchen Rückgaberecht bei Händler bzw. 3 nachbesserungen an einer bestimmten Sache dann Rücktritt.

Von Privat ? Keine Chance. Keine Gewährleistung etc. AUSSER der Mangel ist NICHT im Kaufvertrag erwähnt worden. Gibt eine bestimmte Zeile da steht irgendwas von MÄNGEL. ISt dort keiner eingetragen und hat er dich da auch nicht drauf hingewiesen kannste da auch gegen an.


Naja aber meistens hats keinen Sinn.

Ist schon schwer genug gegen Händler bei versteckten Mängeln vorzugehen, wenns von Privat is dürfts unmöglich sein z.B. kann er immer sagen das er es wirklich nicht wusste usw.
Verlierste dann auch noch vor Gericht was nichmal unwahrscheinlich ist wirds nochmal richtig teuer.
13.05.2006 19:45 Spedie ist offline E-Mail an Spedie senden Beiträge von Spedie suchen Nehme Spedie in deine Freundesliste auf
Andy
Bullen-Vernascher


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Dabei seit: 20.10.2005
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Motorrad: Yamaha DT 125 R

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Zitat:
Original von wanted
2 WOchen Rückgaberecht bei Händler bzw. 3 nachbesserungen an einer bestimmten Sache dann Rücktritt.

Von Privat ? Keine Chance. Keine Gewährleistung etc. AUSSER der Mangel ist NICHT im Kaufvertrag erwähnt worden. Gibt eine bestimmte Zeile da steht irgendwas von MÄNGEL. ISt dort keiner eingetragen und hat er dich da auch nicht drauf hingewiesen kannste da auch gegen an.




Das loch im krümmer hat dort nicht gestanden! Gepflegt war angegeben was sie aber nicht war! Technik oky was aber auch nicht der fall war der tacho ging nicht! Also eigendlich müsste das gehen sollte für nen kumel mal nachfragen! THX MFG ANDY

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14.05.2006 09:43 Andy ist offline E-Mail an Andy senden Beiträge von Andy suchen Nehme Andy in deine Freundesliste auf
Andy
Bullen-Vernascher


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Zitat:
Original von wanted
2 WOchen Rückgaberecht bei Händler bzw. 3 nachbesserungen an einer bestimmten Sache dann Rücktritt.

Von Privat ? Keine Chance. Keine Gewährleistung etc. AUSSER der Mangel ist NICHT im Kaufvertrag erwähnt worden. Gibt eine bestimmte Zeile da steht irgendwas von MÄNGEL. ISt dort keiner eingetragen und hat er dich da auch nicht drauf hingewiesen kannste da auch gegen an.




Das loch im krümmer hat dort nicht gestanden! Gepflegt war angegeben was sie aber nicht war! Technik oky was aber auch nicht der fall war der tacho ging nicht! Also eigendlich müsste das gehen sollte für nen kumel mal nachfragen! THX MFG ANDY

Achja war nen händler

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iced_earth_fan
Schrauber


Dabei seit: 12.10.2003
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hast du die bei ebay gekauft?
Weil, normalerweise guckt man sich n moped doch vorher an....

Du kannst den Verkäufer nur kriegen wenn du nachweist das er den Mangel bewusst verschwiegen hat, und das versuche mal...... negativ

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ZX9R
15.05.2006 17:52 iced_earth_fan ist offline E-Mail an iced_earth_fan senden Beiträge von iced_earth_fan suchen Nehme iced_earth_fan in deine Freundesliste auf
Andy
Bullen-Vernascher


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Ne nicht bei ebay! Man hat eh nen wiederrufsrecht! daher

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15.05.2006 23:00 Andy ist offline E-Mail an Andy senden Beiträge von Andy suchen Nehme Andy in deine Freundesliste auf
[h.Q.v.]
Tuning-Freak


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Motorrad: husqvarna wre 125



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hi

also wenn's ein händler ist zieht die ausrede, er habe es nicht gewusst schonmal nicht. er ist profi und vor gericht hätte er mit so einer ausrede keine chance. außerdem sind das mängel die sofort auffallen und von nichtwissen kann man da meines erachtens nie sprechen, denn ein kaputter tacho fällt jedem auf.

du hast mehrere möglichkeiten. setz ihm eine angemessene frist zur reperatur, ich würde 1-2 wochen ansetzen. hat ers bis dahin nicht repariert dann kannst du über §434(BGB) in verbindung mit §439 vom kaufvertrag zurücktreten.

verweigert er die nacherfüllung von anfang an oder schlägt sie 2 mal fehl kannst du sofort vom kaufvertrag zurücktreten gemäß $323


man könnte auch über arglistige täuschung §123 rangehen. die erklärung zur anfechtung §143 gegenüber dem verkäufer muss unverzüglich §121, also am besten heute noch, erfolgen.

ich würde aber über sachmangel rangehen, da sachmangel vor arglistige täuschung geht.
ruf den verkäufer an oder fahr vorbei, und klatsch ihm den §434 vor die augen, dann wird er dir das reparieren, ist für ihn der beste weg.

wärs nur der krümmer würd ichs an deiner stelle schweissen lassen, kostet 5-10 euro und ist den ärger net wert. aber so ein tacho kostet schon bisschen mehr, drum red mit dem verkäufer.


wäre hilfreich gewesen wenn du mal bisschen mehr infos schreiben würdest...
16.05.2006 14:07 [h.Q.v.] ist offline E-Mail an [h.Q.v.] senden Homepage von [h.Q.v.] Beiträge von [h.Q.v.] suchen Nehme [h.Q.v.] in deine Freundesliste auf Füge [h.Q.v.] in deine Kontaktliste ein
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Bullen-Vernascher


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Themenstarter Thema begonnen von Andy


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Ja er hat das teil garnicht geholt! der händler kam damit vorbei und davor hat er einen vertag über fax gemacht! also er kam vorbei und hat dat ding gezeigt es waren halt sachmengel dran! da hat er gesagt nein so hol ich das nicht und der händler ist abgehauen! also er hats noch nicht mal in seinen bisiz das teil gehört noch dem händler also er hat noch nichtmal gekauft! nur der vertag steht halt! aber der stimmt nicht über ein weil dort drin steht das es gepflegt ist und die technki okay ist! also....

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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Andy: 17.05.2006 14:22.

17.05.2006 14:21 Andy ist offline E-Mail an Andy senden Beiträge von Andy suchen Nehme Andy in deine Freundesliste auf
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