Dabei seit: 20.10.2005
Herkunft: GERMANY Motorrad: Yamaha DT 125 R
Vom Kaufvertrag zurück treten?????
Kann man eigendlich von einem kaufvertag zurücktreten! Wenn z.b. Der krümmer nen loch hat und der das nicht gesagt hat und die total vermackt war!? Eigendlich schon oder, weil es ja ein wiederrufsrecht gibt!? Wenn ja wieso? wenn nein wieso? Wusst jetz nicht wo ichs hinschreiben soll! Handelt ja von na 125ger!
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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Andy: 13.05.2006 16:10.
Dabei seit: 01.01.2004
Herkunft: Massing Motorrad: XT250, DT125, Prima 5S, usw
eigentlich kann ich dir da auch nicht weiter helfen, ich würd zu dem typen hinfahren, von dem sie du gekauft hast, und mich mal so richt beschweren..............
Dabei seit: 27.06.2002
Herkunft: Grafschaft Bentheim Motorrad: Yamaha WR450F
2 WOchen Rückgaberecht bei Händler bzw. 3 nachbesserungen an einer bestimmten Sache dann Rücktritt.
Von Privat ? Keine Chance. Keine Gewährleistung etc. AUSSER der Mangel ist NICHT im Kaufvertrag erwähnt worden. Gibt eine bestimmte Zeile da steht irgendwas von MÄNGEL. ISt dort keiner eingetragen und hat er dich da auch nicht drauf hingewiesen kannste da auch gegen an.
__________________
Es ist egal, was Du anhast,egal,
wieviel Du kiffst,egal, welches Mag Du liest,
egal, welchen Slang Du sprichst, egal, wie Du drauf oder mit wem Du unten bist, entweder fühlst Du Hip Hop oder Du fühlst ihn nicht.
Dabei seit: 11.07.2004
Herkunft: Harz Motorrad: KTM LC4 640 SM
Zitat:
Original von wanted
2 WOchen Rückgaberecht bei Händler bzw. 3 nachbesserungen an einer bestimmten Sache dann Rücktritt.
Von Privat ? Keine Chance. Keine Gewährleistung etc. AUSSER der Mangel ist NICHT im Kaufvertrag erwähnt worden. Gibt eine bestimmte Zeile da steht irgendwas von MÄNGEL. ISt dort keiner eingetragen und hat er dich da auch nicht drauf hingewiesen kannste da auch gegen an.
Naja aber meistens hats keinen Sinn.
Ist schon schwer genug gegen Händler bei versteckten Mängeln vorzugehen, wenns von Privat is dürfts unmöglich sein z.B. kann er immer sagen das er es wirklich nicht wusste usw.
Verlierste dann auch noch vor Gericht was nichmal unwahrscheinlich ist wirds nochmal richtig teuer.
Dabei seit: 20.10.2005
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Themenstarter
Zitat:
Original von wanted
2 WOchen Rückgaberecht bei Händler bzw. 3 nachbesserungen an einer bestimmten Sache dann Rücktritt.
Von Privat ? Keine Chance. Keine Gewährleistung etc. AUSSER der Mangel ist NICHT im Kaufvertrag erwähnt worden. Gibt eine bestimmte Zeile da steht irgendwas von MÄNGEL. ISt dort keiner eingetragen und hat er dich da auch nicht drauf hingewiesen kannste da auch gegen an.
Das loch im krümmer hat dort nicht gestanden! Gepflegt war angegeben was sie aber nicht war! Technik oky was aber auch nicht der fall war der tacho ging nicht! Also eigendlich müsste das gehen sollte für nen kumel mal nachfragen! THX MFG ANDY
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Themenstarter
Zitat:
Original von wanted
2 WOchen Rückgaberecht bei Händler bzw. 3 nachbesserungen an einer bestimmten Sache dann Rücktritt.
Von Privat ? Keine Chance. Keine Gewährleistung etc. AUSSER der Mangel ist NICHT im Kaufvertrag erwähnt worden. Gibt eine bestimmte Zeile da steht irgendwas von MÄNGEL. ISt dort keiner eingetragen und hat er dich da auch nicht drauf hingewiesen kannste da auch gegen an.
Das loch im krümmer hat dort nicht gestanden! Gepflegt war angegeben was sie aber nicht war! Technik oky was aber auch nicht der fall war der tacho ging nicht! Also eigendlich müsste das gehen sollte für nen kumel mal nachfragen! THX MFG ANDY
Achja war nen händler
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Dabei seit: 18.02.2003
Herkunft: Lebbkoungcity (NBG) Motorrad: husqvarna wre 125
hi
also wenn's ein händler ist zieht die ausrede, er habe es nicht gewusst schonmal nicht. er ist profi und vor gericht hätte er mit so einer ausrede keine chance. außerdem sind das mängel die sofort auffallen und von nichtwissen kann man da meines erachtens nie sprechen, denn ein kaputter tacho fällt jedem auf.
du hast mehrere möglichkeiten. setz ihm eine angemessene frist zur reperatur, ich würde 1-2 wochen ansetzen. hat ers bis dahin nicht repariert dann kannst du über §434(BGB) in verbindung mit §439 vom kaufvertrag zurücktreten.
verweigert er die nacherfüllung von anfang an oder schlägt sie 2 mal fehl kannst du sofort vom kaufvertrag zurücktreten gemäß $323
man könnte auch über arglistige täuschung §123 rangehen. die erklärung zur anfechtung §143 gegenüber dem verkäufer muss unverzüglich §121, also am besten heute noch, erfolgen.
ich würde aber über sachmangel rangehen, da sachmangel vor arglistige täuschung geht.
ruf den verkäufer an oder fahr vorbei, und klatsch ihm den §434 vor die augen, dann wird er dir das reparieren, ist für ihn der beste weg.
wärs nur der krümmer würd ichs an deiner stelle schweissen lassen, kostet 5-10 euro und ist den ärger net wert. aber so ein tacho kostet schon bisschen mehr, drum red mit dem verkäufer.
wäre hilfreich gewesen wenn du mal bisschen mehr infos schreiben würdest...
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Themenstarter
Ja er hat das teil garnicht geholt! der händler kam damit vorbei und davor hat er einen vertag über fax gemacht! also er kam vorbei und hat dat ding gezeigt es waren halt sachmengel dran! da hat er gesagt nein so hol ich das nicht und der händler ist abgehauen! also er hats noch nicht mal in seinen bisiz das teil gehört noch dem händler also er hat noch nichtmal gekauft! nur der vertag steht halt! aber der stimmt nicht über ein weil dort drin steht das es gepflegt ist und die technki okay ist! also....
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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Andy: 17.05.2006 14:22.