Dabei seit: 13.02.2013
Herkunft: Bayern <3 Motorrad: Yamaha DT 125 RE Bj 06
Ac 10
Hey also ich brauch n neuen hinterreifen will hinten nen ac10 und vorne n t63 behalten
1. Geht das weil 2 verschiedene hatte mal Sirac und t63 das war bei ner kontrolle voll ok und tüv auch bekommen
2. Wie sind die ac10? auffer straße warsch. bescheiden aber mein t63 hält auch nur 4000 km
3. Welche größe brauche ich?
Dabei seit: 16.04.2010
Herkunft: Oberbayern Motorrad: Kreidler Florett RMC
RE: Ac 10
Zitat:
Original von Caaptain
Hey also ich brauch n neuen hinterreifen will hinten nen ac10 und vorne n t63 behalten
1. Geht das weil 2 verschiedene hatte mal Sirac und t63 das war bei ner kontrolle voll ok und tüv auch bekommen
2. Wie sind die ac10? auffer straße warsch. bescheiden aber mein t63 hält auch nur 4000 km
3. Welche größe brauche ich?
Nur 4tkm?
Das ist verdammt viel für den T63.
Der AC10 hält noch viel weniger, sowohl von der Laufleistung, als auch vom Grip.
Der ist eigentlich wirklich nur was fürs Gelände.
Das mit der Mischbereifung ist immer so n Thema, jeder sagt was anderes.
Aber solange keine Reifenbindung drinsteht, sollte es kein Problem sein.
Aber an deiner Stelle würde ich mir erstmal Gedanken machen, ob das überhaupt Sinn macht.
Dabei seit: 16.04.2010
Herkunft: Oberbayern Motorrad: Kreidler Florett RMC
Zitat:
Original von Caaptain
Was mit der Reifenanbindung? Habe nirgends ne marke in meinen Daten stehen auser im Infoheft der dt
und ich bezweifel dass das zählt?
Wenn im Brief auch nix steht, kannst du alles mit den richtigen Größen und Indices fahren.
Dabei seit: 13.02.2013
Herkunft: Bayern <3 Motorrad: Yamaha DT 125 RE Bj 06
Themenstarter
Zitat:
Original von Marvin123
ac 10 ist ein Top Reifen, hält im Gelände lang, Fahre ihn über eine Saison.
leider keine FIM Zulassung, strassenzulassung aber wohl.
Also kann ich ihn auf der straße fahren
Wie ist es wenn im fahrzeugschein steht reifenfabrikatsanbindung gemäß betriebserlaubnis allerdings im Brief nur die größe steht? Darf ich den dann fahren?
Soweit ich weiß sind Reifenbindungen schon seit einiger Zeit gar nicht mehr zulässig.
Fahrzeugbrief hat doch eine 125ger gar nicht. Es sei denn sie ist mit über 11 kw als Motorrad angemeldet. Du meinst wahrscheinlich die Betriebserlaubnis oder?
P. S.: In den neuen Fahrzeugpapieren steht vieles nicht mehr drin. Bei mir z. B. kein Vergaser, keine Bedüsung mehr und nur noch eine Reifengröße obwohl ich verschiedene eingetragen hatte.
Laut zulassungsstelle haben die Eintragungen aber weiter Gültigkeit. Damit ich notfalls noch einen Nachweis habe, habe ich die alte BE auch wieder bekommen obwohl eine neue ausgestellt wurde. Hast du evtl. nur die neuen Papiere und das alte grüne Heftchen beim Kauf nicht bekommen?
Dabei seit: 13.02.2013
Herkunft: Bayern <3 Motorrad: Yamaha DT 125 RE Bj 06
Themenstarter
Ich habe eine DE06 die ist komplett offen angemeldet unten drinnen steht rückrüstung in originalzustand somit 11kw
Habe einen brief und einen weißen zettel wo einiges drauf steht kumpel sagte dass das noch die betriebserlaubnis ist
Okay ja nur in einem weißen büchlein steht drinnen dass für dt re die t63 mit so und soviel luft empfohlen werden kann mir aber nciht vorstellen dass das ne bedeutung hat
Also auf der Betriebserlaubnis steht auch Betriebserlaubnis drauf.
Wenn es ein Fahrzeugbrief ist dann steht Zulassungsbescheinigung Teil 2 drauf.
Habe jetzt kurz mal zur Reifenbindung gegoogelt und das ist echt verwirrend.
Anscheinenend ist es so, dass es eine EU Richtlinie gibt die Reifenbindungen für nicht zulässig erklärt aber irgendwie trotzdem in Deutschland daran festgehalten wird.
Laut Adac wäre z. B. deine Reifenbindung noch zu beachten: http://www.adac.de/_mmm/pdf/Motorradreif...683KB_29840.pdf
Kann dazu also leider keine Antwort geben. Bin zwar bis jetzt davon ausgegangen, dass die Reifenbindungen abgeschafft sind aber scheint iwie so doch nicht zu stimmen.
Wenn du selber mal danach googelst findest du dazu unterschiedliche Aussagen..aber was nun stimmt... keine Ahnung.
Auf jeden Fall wärst du auf der sicheren Seite wenn du vom Reifenhersteller eine Freigabe bekommst.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von blaumann: 14.09.2013 14:40.
Problem ist wohl der Spruch "Reifenbindung gemäß Be" den ja jeder sehen kann.
Jedenfalls habe ich das in der adac pdf aus dem Link so verstanden. Aber wie gesagt ich weiß es nicht genau.
Freigaben gibts beim Hersteller (wenns eine gibt). Also email an den Service oder anrufen. Oder vllt. sogar zum Download oder bei guten Reifenhändlern, die besorgen die dann vom Hersteller.
Wenns keine gibt kannst du noch zum Tüv und fragen ob der die einträgt oder ob du keine Freigabe brauchst. Ansonsten anderen Reifen mit Freigabe suchen oder einfach aufziehen und nicht lange fragen. Wobei ich nicht weiß ob du dann eine Strafe riskierst oder Probs bei der Hu bekommst.