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Skulduggery

08.01.2016 13:58

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moin
ich habe geplanten meine kxf 450 zu einer zulassungsfähigen enduro für meinn baldiges a2 umzubauen. Ich sehe vorallem Probleme beim Kabelbaum und dem Abgastest. Theoretisch müsste ich doch ein Kabelbaum einer klx 450, die auf der kxf basiert anbauen können, jedoch müsste auch eine andere Lichtmaschine verbaut werden, oder? Ich habe mal die Unterschiede zwischen klx und kxf verglichen (http://www.1000ps.de/testbericht-2245733-kawasaki-klx-450-r ) und bin auch zu dem schluss gekommen, das eine Abgasanlage der klx passen müsste.

was denkt ihr darüber? Umsetzbar oder eher nicht?

TÜV muss sie dann natürlich auch kriegen, nur hat sie keinen Brief! Es Wäre also eine "vollabnahme" nötig? für die/das Leistung/sgewicht hab ich mir eine Drossel per Gashahn überlegte, die man einbauen könnte. Nach dem TÜV würde natürlich wieder cross auspuff und der ganze Müll wieder wegkommen.
images/avatars/avatar-8959.jpg Manu46

08.01.2016 15:26

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Ich will ja kein Spielverderber sein, aber für mich hört sich das nach einem hoffnungslosen Unterfangen an...

Einfach mal so den Kabelbaum und LiMa wechseln, ist auch leichter gesagt als getan.

Wie willst du den Abgastest bestehen?

Das mit der Drossel gestaltet sich auch sehr schwierig...
Skulduggery Thema begonnen von Skulduggery

09.01.2016 17:07

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naja lima und kabelbaum wird schon nicht so schwierig sein, immerhin basiert die klx auf demselbem Rahmen. und die klx besteht mit dem ori auspuff und vllt. einer kleineren HD ja auch den Abgastest. zumal ich jemandem bei GTÜ kenne. frage ist nur ib auch Gtü eine vollabnahme machen darf?
zur drossel dachte ich eine einfache Gashahndrossel. die ist ja nicht allzuschwer einzubauen. oder einfach in die Gashuelse ne schraube zum blockieren reinziehen.
images/avatars/avatar-9070.jpeg fünf³

09.01.2016 17:47

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Den Paragraph §21 durfte zumindest letztes Jahr und hier bei uns in Bayern, nur der TÜV machen...
images/avatars/avatar-8959.jpg Manu46

10.01.2016 11:43

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Zitat:
Original von Skulduggery
naja lima und kabelbaum wird schon nicht so schwierig sein, immerhin basiert die klx auf demselbem Rahmen. und die klx besteht mit dem ori auspuff und vllt. einer kleineren HD ja auch den Abgastest. zumal ich jemandem bei GTÜ kenne. frage ist nur ib auch Gtü eine vollabnahme machen darf?
zur drossel dachte ich eine einfache Gashahndrossel. die ist ja nicht allzuschwer einzubauen. oder einfach in die Gashuelse ne schraube zum blockieren reinziehen.


Die HD spielt meines Wissens beim Abgastest keine Rolle, da dieser nur im Standgas statt findet. Demzufolge müsstest du das Standgas magerer stellen.
Skulduggery Thema begonnen von Skulduggery

11.01.2016 22:03

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also wenn den Paragraph 21 nur der Tüv macht wäre das echt blöd :/
bei der dt und auch bei den älteren Diesel Autos jagen die den Motor doch zum Abgastest hoch, oder nicht? wenn nicht ist die HD tatsächlich unrelevant; und ja, die Nummer mit dem geringem Standgas ist immer gut ;)

seht ihr weitere mögliche Probleme?

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Skulduggery: 11.01.2016 22:04.

images/avatars/avatar-3837.jpg visual

11.01.2016 22:23

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öhm leute, ne Neuzulassung wird richtig schwer...

IMHO gilt doch ab 2016 Dauerlicht und Euro4 für Neuzulassungen biggrins
images/avatars/avatar-3837.jpg visual

11.01.2016 22:23

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Zitat:
Original von visual
öhm leute, ne Neuzulassung wird richtig schwer...

IMHO gilt doch ab 2016 Dauerlicht und Euro4 für Neuzulassungen biggrins


€:
Und wer nimmt dir bitte eine selbstgebaute Drossel ab? LLOOOLLL
images/avatars/avatar-9070.jpeg fünf³

11.01.2016 23:28

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ABS bzw. Kombibremse ebenfalls ab diesem Jahr.

Keine ahnung ob man irgendwie die zum Prosuktionszeitpunkt gültigen Bestimmungen nutzen kann... Gehe ich aber nicht davon aus.

Vom Handy aus gesendet.
images/avatars/avatar-3837.jpg visual

12.01.2016 22:53

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Zitat:
Original von fünf³
ABS bzw. Kombibremse ebenfalls ab diesem Jahr.

Keine ahnung ob man irgendwie die zum Prosuktionszeitpunkt gültigen Bestimmungen nutzen kann... Gehe ich aber nicht davon aus.

Vom Handy aus gesendet.


nein, Datum der Erstzulassung ist dafür relevant.
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