Etze Da Famous
Schraubär
Dabei seit: 10.12.2003
Herkunft: Nordhessen/Nähe Kassel Motorrad: Simson S51 B1-4
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Ohne TÜV kannst du dein Moped nicht zulassen. Musst du wohl oder übel ein Kurzzeitkennzeichen holen um sie zum TÜV überführen zu können.
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06.08.2016 16:06 |
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DeMx21
Newbieschrauber
Dabei seit: 14.09.2015
Herkunft: S-H Motorrad: DT125R´01
Themenstarter
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06.08.2016 19:21 |
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nosferatu78
*NOS*
Dabei seit: 11.10.2011
Herkunft: Ruhrpott NRW Motorrad: DT 125 R
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Ich weiß nicht ob's immer noch so ist aber ich glaube, sobald du deine Versicherungsdoppelkarte/Versicherungsnummer hast, darfst du sogar vorher mit der Kiste zum Tüv fahren und anschließend zum anmelden.
Frag mal bei deiner Versicherung nach.
Gruß Nos
Vom Handy aus gesendet.
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06.08.2016 20:55 |
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grusler
alter Hase
Dabei seit: 05.10.2006
Herkunft: Artelshofen Motorrad: DT 125R '96 Neuaufbau '06
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Jop, Fahrten, die im Zusammenhang mit der Zulassung des Fahrzeugs stehen, sind zulassungsfrei, aber NICHT versicherungsfrei.
Alte Kennzeichen sollen/müssen (?) montiert sein.
Also erstmal EVB besorgen und denen bescheid geben, dass du damit zum TÜV und zur Zulassungsstelle fährst.
__________________ Die gute Unterhaltung besteht nicht darin, dass man selbst etwas Gescheites sagt, sondern dass man etwas Dummes anhören kann.
Wilhelm Busch
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08.08.2016 07:06 |
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DeMx21
Newbieschrauber
Dabei seit: 14.09.2015
Herkunft: S-H Motorrad: DT125R´01
Themenstarter
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Das Problem ist ich habe das alte Kennzeichen nicht mehr die haben das bei der Zulassungsstelle entsorgt...
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09.08.2016 22:01 |
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Manu46
Moderator
Dabei seit: 16.04.2010
Herkunft: Oberbayern Motorrad: Kreidler Florett RMC
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Einfach bei der Zulassungsstelle oder der Versicherung anrufen.
1. sollten die sich besser damit auskennen als wir und 2. ist das schließlich deren Job, solche Fragen zu beantworten.
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09.08.2016 22:03 |
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