Dabei seit: 28.08.2017
Herkunft: Emmendingen Motorrad: Dt 125 R De03
Habe keinen Teil 1 der Zulassungsbescheinigung
Hallo
Ich habe letzte Woche Eine Dt De03 mit 9000 km gekauft.
Habe dazu aber nur eine Betriebserlaubnis und den Fahrzeugschein des Vorbesitzers wo aber drauf steht im August 2017 außer Betrieb gesetzt. Jetzt Frage ich mich da mein Kolleg bei seiner dt noch einen Teil 1 der Zulassungsbescheinigung hat ob ich meine trotzdem zulassen kann, oder ob es da Probleme geben könnte. Viele Grüße Alex
RE: Habe keinen Teil 1 der Zulassungsbescheinigung
Hallo Alex,
haben uns vor 4 Wochen eine DT125X gekauft und hatten uns die gleiche Frage gestellt. Es ist kein Problem. Bei der Wiederanmeldung hat man nicht mehr. Deine Unterlagen reichen. 125er sind ein Sonderfall. Sie sind ja auch steuerfrei.
Grüße
Markus