Dabei seit: 02.08.2018
Herkunft: Deutschland Motorrad: DT125R '96
80km/h drossel entfernen bei ein '96
Ich habe mir eine dt125 4bl von 1996 gekauft .
Ich wollte fragen wie sie auf die 80km/h gedrosselt ist und wie ich sie beim tüv umschreiben lassen kann.
__________________ DT125R '96
Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von danidani_1: 06.08.2018 21:14.
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Themenstarter
Ok danke wie lasse ich die andere cdi eintragen
In der zulassungs bescheinigung I steht das im krümmer eine 18mm verängung drin ist, der 6. Gang blockiert ist und eine sekundär übersetzung verbaut ist.
__________________ DT125R '96
Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von danidani_1: 06.08.2018 21:49.
Musst mal googeln, bei Yamaha gibt es Gutachten für die Entfernung der 80 kmh-Drossel und zur Leistungssteigerung.
Wenn du eine DT hast, bei der der 6. Gang blockiert ist, ist sie normal darüber auf 80 km/h gedrosselt. Musst also für eine höhere Geschwindigkeit meines Wissens nach nur den sechsten Gang freilegen.
Für die volle Leistung eben die Krümmerdrossel entfernen und die Standart Übersetzung draufbauen.
Zum Krümmerdrossel entfernen: Entweder Krümmer aufflexen und Verengung rausholen oder am Besten einen bereits offenen Krümmer in eBay Kleinanzeigen oder so holen.
Alternativ kannst deiner DT auch ne Gianelli Anlage spendieren, dann hast auch die Drossel im Krümmer umgangen.
ACHTUNG: Musst (eventuell) deinen Vergaser neu abstimmen.
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Herkunft: Deutschland Motorrad: DT125R '96
Themenstarter
Ich habe jetzt die gutachten gefunden aber keins passt, weil bei dem von 80km/h auf 94km/h sthet gilt nir für abe und ich habe keine abe im fahrzeugschein stehen.
Hi !
Habe eine von Betriebserlaubnis von 97 vorliegen .
Es sind beide Typen eingetragen mit ABE Nr.
80km/h und 94 km/h mit 9kw
Hilft Dir das was ?
Einen Versuch währe es wert .
Grüße Chris
Dabei seit: 07.12.2015
Herkunft: LK Hildesheim, mitten in der Pampa Motorrad: DT80LC2'89,DT125LC'8
3,DT200R'89
Moin,
DT125R , Typ 4BL des Baujahres 96 mit 80km/h Zulassung wurden als Einzelabnahmen von Yamaha Deutschland verkauft ( Aussage Yamaha vom Juni 2016 mir gegenüber ). Die Einzelabnahmen liefen über den TÜV Hannover, bei mir Dipl.Ing. Barbknecht. Deswegen ist auch die ABE-Nr. F803 nicht in der ZB2 oder dem alten Brief vermerkt. Hintergrund war, das Yamaha keine Typzulassung mit ABE für die damals neue Führerscheinregelung beim KBA ins Flensburg beantragt hatte. Die ABE-Erteilung war erst 1997.
Ich habe im Juli 2016 für das Moped von meinem Jungen über das Teilegutachten von Yamaha , Nr. 1905/95, Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h bei der DEKRA nachgewiesen, das es sich um eine gedrosselte 4BL handelt, und dann mit einer Betriebserlaubnis einer 4BL von 92 MIT Eintrag der ABE-Nr. F803 die eingetragenen Drosselungen austragen lassen.
Der DEKRA- Prüfer hatte aber auch das Problem der fehlenden ABE-Nr. F803 gesehen und mitgespielt.
Habe auch noch alle Unterlagen.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von pumuklel: 10.08.2018 07:38.
Dabei seit: 07.12.2015
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Moin,
Zur ersten Frage: ich kann dir eine Kopie schicken, besser, ich schick dir ein Bild, Vorder- und Rückseite.
Zu zweiten Frage: Das Drosselgutachten von 94 auf 80 war für mich die Basis meiner Argumentation beim Prüfer.
Weil genau die Drosselteile des Drosselgutachtens bei dem 96'er Modell mit 80 km/h verbaut und eingetragen sind.
Also sollte im umgekehrten Falle das Entfernen der Drosseln ein 96'er Modell ergeben, was 94 fahren darf.