Dabei seit: 16.05.2004
Motorrad: DT 80 LCII | Ducati 900
darfst auch n fahrradhelm oder so aufm mopp anziehn..
also das stimmt schon mit kinnriemen etc.. nur wie das jetz mit der e nummer beim whermachtshelm is weisch net
__________________ „Meistens belehrt erst der Verlust uns über den Wert der Dinge“
Für Dich mag das Bullshit sein, aber Tatsache ist: Von der Polizei so informiert und die halten mich ja schließlich auch an. Wenn Du mich anhältst, kannst du mich gerne zu einer Strafe verdonnern, aber die Polizei wird dies nicht tun, da ich mich an die Regeln gehalten habe. Ich fahre zwar ohne Versicherungsschutz meinerseits, aber sonst ist das alles okay.
Du scheinst auch so einer zu sein, der immer nur druff muss und bloß nicht nachdenken will.
__________________ Leb dein Leben ungeniert damit es sich rentiert.
also willst du mir/uns echt erzählen wenn die bullen dich mit nem fahrrad helm, oder wie gesagt ner halben melone mit kinnriemen anhalten sagen se nix?
Vielleicht solltest ja du mal anfangen nachdenken zu wollen.
Dabei seit: 11.05.2005
Herkunft: Bardowick Motorrad: Yamaha DT 125 R
Zitat:
Original von heizer@dt
darfst auch n fahrradhelm oder so aufm mopp anziehn..
also das stimmt schon mit kinnriemen etc.. nur wie das jetz mit der e nummer beim whermachtshelm is weisch net
E-Nummern ham die bestimmt net aber DIN, da gab es auch schon damals
Aber naja mach was du nciht lassen kannst, wenn du dir die Rübe mit zersledderst und keine versicherung zahlt weisste ja warum und sag nciht, wir ätten dich nciht gewarnt.
Dabei seit: 18.10.2003
Herkunft: Hannover - Southside Motorrad: Honda CR 125 R
also ich kann mir auch nich vorstellen das das Funktioniert!
Aber mal ganz davon abgesehen isses ja wohl ma Oberstylisch mit nem Original Wehrmachtshelm zu fahren.... am besten noch mit Abzeichen Links
Aber leider auch unsicher....
Dabei seit: 12.06.2005
Herkunft: Land Der Könige Motorrad: Yamaha dt 125 / Yamaha XS 750s
Zitat:
Original von Chriki
Mein Gott
(Schuldigung unser Gott)
ihr hört euch alle so agresiv an
Der hat doch nur ne Frage gestellt und ihr alle gleich negativ dagegen
Also ich kann ihn verstehen ich habe bei mir in der Garage auch ne HOnda SS 50 die leuft auch nur 80 km/h und weil das en richtiger Oldtimer ist shiet es halt nicht aus mit einen "normalen" Helm zu fahren und da es Sommer ist ist son Wehrmachtshelm voll OK. ZUgegeben der ist net gerade sicher aber dafür shiet der einfach nur geil aus. Und ausserdem wenn ihr so auf Sicherheit abgeht, dann fahrt ihr sicher nie mit kurtze Hose t-shirt usw. den NIerengurt habt ihr natürlich auch an genauso wie die MOtorradhose Jacke , achja die Knöchelbedecktenschuhe habe ich ja auch vergessen
Also wirklich das ist doch lächerlich
ja okay magst zum teil rechthaben aber in deutschland ist helm Pflicht
ein aktueller tüv geprüfter helm
also zb kannst auch net den alten helm den dein vater oder so vor 20 jahren getragen hat nicht nehmen.
__________________ Suche leude von hessen oder sonst wo zum talken bei icq 190-971-437
Original von DJ Döner
also ich kann mir auch nich vorstellen das das Funktioniert!
Aber mal ganz davon abgesehen isses ja wohl ma Oberstylisch mit nem Original Wehrmachtshelm zu fahren.... am besten noch mit Abzeichen Links
Aber leider auch unsicher....
Ich find Kokusnusshaelfte + Kinnriemen viel stylischer
Dabei seit: 18.10.2003
Herkunft: Hannover - Southside Motorrad: Honda CR 125 R
Zitat:
Original von Scoox
Zitat:
Original von DJ Döner
also ich kann mir auch nich vorstellen das das Funktioniert!
Aber mal ganz davon abgesehen isses ja wohl ma Oberstylisch mit nem Original Wehrmachtshelm zu fahren.... am besten noch mit Abzeichen Links
Aber leider auch unsicher....
Ich find Kokusnusshaelfte + Kinnriemen viel stylischer
naja gut, hat auch was!
Zur Not kann man sich auch schnell n Helm bauen! Fährst einfach an der Bundesstrasse lang und sammelst son plattes Tier auf! Riemen durch und fertig is der Bio Helm!
Dabei seit: 16.05.2004
Motorrad: DT 80 LCII | Ducati 900
Zitat:
Original von Hellracer
ja okay magst zum teil rechthaben aber in deutschland ist helm Pflicht
ein aktueller tüv geprüfter helm
also zb kannst auch net den alten helm den dein vater oder so vor 20 jahren getragen hat nicht nehmen.
das lass ich net durchgehn.. das is nur im rennsport so dass das ding net zu alt sein darf.. deswegen is auch in eigentlich jedem "normalen" helm.. und net biohelm oä ^^.. son kleines weißes zettelchen drin, wo das jahr drin steht wie lang der im rennsport gefahren werden darf... ich glaub da dürften manche von uns ihren helm auch nichmehr aufer straße fahrn wenns net nur im rennsport so wär..
__________________ „Meistens belehrt erst der Verlust uns über den Wert der Dinge“
SORRY, HAb net aufs Datum geschaut!!! Kann aber trotzdem interessant sein!!
Helmpflicht:
Schutzhelme nur in amtlich genehmigter Bauart?
Teilweise wird behauptet, in Deutschland sei jede Kleinigkeit einer gesetzlichen Regelung unterworfen und es bestünde eine kaum noch überschaubare Regelungsdichte. Selbst Fachleute könnten einzelne, eingeschränkte Fachgebiete kaum noch vollständig überblicken, noch weniger sei der "normale" Bürger hierzu in der Lage. In dieser oder ähnlicher Richtung hat sich auch der ehemalige Bundespräsident und Rechtsprofessor Dr. Roman Herzog wiederholt geäußert. Hier ein weiterer Diskussionsbeitrag zum Thema "Regelungsdichte" bzw. "Gesetzesflut":
§ 21a StVO zur Helmpflicht
Nach § 21a Absatz 2 StVO müssen "die Führer von Krafträdern und ihre Beifahrer während der Fahrt amtlich genehmigte Schutzhelme tragen." So weit so gut. Eigentlich eine ganz klare Regelung. Man muß im Prinzip nur noch wissen, was denn ein "amtlich genehmigter" Schutzhelm im Sinne der Vorschrift ist. Die Antwort ist nicht ganz einfach, sie ergibt sich jedenfalls nicht aus der StVO. Der versierte Bürger/ Motorradfahrer (m/w) wird jedoch interessiert nachforschen und dann alsbald auf die Verwaltungsvorschrift zu § 21a StVO stoßen. Die Verwaltungsvorschrift zu § 21a Absatz 2 StVO lautet wörtlich:
"Amtlich genehmigt sind Schutzhelme, die entsprechend der ECE-Regelung Nr. 22 (BGBl. 1984 II S. 746, mit weiteren Änderungen) gebaut, geprüft, genehmigt und mit dem nach der ECE-Regelung Nr. 22 vorgeschriebenen Genehmigungskennzeichen gekennzeichnet sind."
Jetzt muß man sich also nur noch das Bundesgesetzblatt, Teil II aus dem Jahr 1984 besorgen und dort auf Seite 746 nachschauen, wie die erwähnte ECE-Regelung Nr. 22 und das entsprechende Genehmigungskennzeichen aussehen. Also wird eben mal im Bundesgesetzblatt des Jahres 1984 an passender Stelle nachgesehen. Dort findet sich die gesuchte Rechtsvorschrift mit der eingängigen Bezeichnung
"Verordnung über die Inkraftsetzung der Regelung Nr. 22 für die Genehmigung von Schutzhelmen für Kraftradfahrer nach dem Übereinkommen vom 20. März 1958 über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseiteige Anerkennung der Genehmigung (Verordnung zur Regelung Nr. 22)".
In der gesuchten Verordnung vom 7. August 1984 stößt man dann sogleich auf den Wortlaut des § 1:
"Die nach Artikel 1 des Übereinkommens vom 20. März 1958 angenommene Regelung Nr. 22 über einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Schutzhelme für Fahrer und Mitfahrer von Krafträdern, Fahrrädern mit Hilfsmotor und Mopeds wird in Kraft gesetzt. Der Wortlaut sowie die Anhänge der Regelung werden nachstehend veröffentlicht."
Die eigentlich interessierende Regelung Nr. 22 ist leider im Bundesgesetzblatt nicht "nachstehend veröffentlicht", wie es in § 1 der Verordnung heißt. Der Interessierte erfährt aber aus der im Bundesgesetzblatt enthaltenen Fußnote zu § 1 der Verordnung immerhin, dass die Regelung 22 mit Anhängen als Anlageband zu "dieser Ausgabe des Bundesgesetzblattes ausgegeben" wird. Na gut, man besorgt sich also dann noch den Anlageband zum Bundesgesetzblatt 1984. Falls man Abonnent des Bundesgesetzblattes Teil II ist, wird einem der Anlageband auf Anforderung kostenlos übersandt. Dies ergibt sich ebenfalls aus der soeben erwähnten Fußnote zu § 1 der Verordnung. Nicht wenig staunen wird derjenige, der - auf welchem Weg auch immer - die Regelung Nr. 22 tatsächlich irgendwann zu sehen bekommt. Dort wird im einzelnen bestimmt, wie Schutzhelme nach der Regelung Nr. 22 zu bauen, zu prüfen und zu genehmigen sind. Es gibt Regelungen zu der Anzahl der vorzunehmenden Schlagprüfungen, zu den Punkten, an denen die Schlagprüfungen am Helm vorzunehmen sind, zur Reihenfolge der getesteten Stellen, zu Schnittebenen, zu Aufschlagpunkten, zu Bezugsebenen, zum Toleranzradius usw., und so fort.
Nachdem man sich also irgendwie mit dem Inhalt der ECE-Regelung Nr. 22 vertraut gemacht hat, weiß man, was ein "amtlich genehmigter Schutzhelm" im Sinne des § 21a Absatz 2 StVO ist. Vielleicht ist man ja bei der Recherche auch auf die "Zweite Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (2. Ausnahmeverordnung zur StVO)" vom 19. März 1990 gestoßen (BGBl. I 1990, S. 550). Deren § 1 lautet klar und deutlich:
"Abweichend von § 21a Absatz 2 und § 54 Absatz 6 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 16. November 1970 (BGBl. I S. 1565, 1971 S. 3, die zuletzt durch die Verordnung vom 9. November 1989 (BGBl. I S. 1976) geändert worden ist, dürfen Kraftrad-Schutzhelme, die nicht in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt sind, bis zum 31. Dezember 1992 verwendet werden."
Wir wissen jetzt also, dass bis zum 31. Dezember 1992 auch Schutzhelme verwendet werden durften, die nicht in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt waren. Und weil wir so genau recherchiert haben, stoßen wir jetzt zur Belohnung auch noch auf die "Erste Verordnung zur Änderung der 2. Ausnahmeverordnung zur StVO" vom 22. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2481). Deren Artikel 1 bestimmt, dass in § 1 der 2. Ausnahmeverordnung zur StVO vom 19. März 1990 die Worte "bis zum 31. Dezember 1992" gestrichen werden.
Dies bedeutet im Klartext, dass auch nach dem 31. Dezember 1992, bis zum heutigen Tag, Schutzhelme verwendet werden dürfen, die abweichend von § 21a Absatz 2 StVO nicht in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt sind. Anders ausgedrückt: Obwohl nach § 21a Absatz 2 StVO amtlich genehmigte Schutzhelme getragen werden müssen, können ebensogut Schutzhelme getragen werden, die nicht amtlich genehmigt sind.
Übrigens: Die Helmpflicht des § 21a Absatz 2 StVO gilt auch für Mofafahrer, nicht jedoch für Fahrer von "Leichtmofas". Was ein "Leichtmofa" ist, ergibt sich zwanglos aus der Anlage zu § 1 der "Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften (Leichtmofa-Ausnahmeverordnung)" vom 26. März 1993 (BGBl. I S. 394).
Noch fragen?
__________________ NO AIRBAG- WIR STERBEN NOCH WIE ECHTE MÄNNER!!!!!!!!!!!!!!!!
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von generalmokke: 31.01.2006 16:04.
Dabei seit: 11.05.2005
Herkunft: Bardowick Motorrad: Yamaha DT 125 R
Zitat:
Original von Scoox
Zitat:
Original von DJ Döner
also ich kann mir auch nich vorstellen das das Funktioniert!
Aber mal ganz davon abgesehen isses ja wohl ma Oberstylisch mit nem Original Wehrmachtshelm zu fahren.... am besten noch mit Abzeichen Links
Aber leider auch unsicher....
Ich find Kokusnusshaelfte + Kinnriemen viel stylischer
Entweder sind das dann sehr große Kokosnüsse gewesen oder du hast einen extrem kleinen Kopf wenn der da rein passen soll
Was soll ich denn davon halten?
Dabei seit: 16.05.2004
Motorrad: DT 80 LCII | Ducati 900
Zitat:
Original von Tüv adios
Zitat:
Original von heizer@dt
darfst auch n fahrradhelm oder so aufm mopp anziehn..
also das stimmt schon mit kinnriemen etc.. nur wie das jetz mit der e nummer beim whermachtshelm is weisch net
E-Nummern ham die bestimmt net aber DIN, da gab es auch schon damals
Zitat:
"Amtlich genehmigt sind Schutzhelme, die entsprechend der ECE-Regelung Nr. 22 (BGBl. 1984 II S. 746, mit weiteren Änderungen) gebaut, geprüft, genehmigt und mit dem nach der ECE-Regelung Nr. 22 vorgeschriebenen Genehmigungskennzeichen gekennzeichnet sind."
lalala.. wie war das.. e nummern ham die net?
__________________ „Meistens belehrt erst der Verlust uns über den Wert der Dinge“
Dabei seit: 06.01.2004
Herkunft: nähe Osnabrück Motorrad: XT 350, XTZ 660
sag mal dein Leben is dir wohl nix wert oder?
Meine Güte! Ich bin im Rettungswesen tätig udn habe schon mehrere Motoradunfall erlebt... hätten die meisten keinen FullFacehelm getragen, wärn sie wahrscheinlich tot! Und du kannst auch drauf gehn, wenn du bloß 30kmh fährst...
Ein MTBler aus nem andrem Forum is mal mim Rad gegen nen Baum gefahrn... der hatte immerhin nen normalen Radhelm auf und war auf der Stelle tot!
__________________ Hast du noch SEX, oder fährst du schon BMW?