Hallo,
ich möchte meine gedrosselte DT 125 r Baujahr 97 jetzt entdrosseln (A1 ab 18). Ich hätte aber noch ein paar Fragen, die ich trotz Suche (hier und google) noch nicht beantworten konnte.
Entdrosseln, kann ich das selber machen oder muss ich es machen lassen?
Jemand sagte, ich brauch, um sie offen anzumelden beim TÜV ein Gutachten? Wo bekomme ich so ein Gutachten her?
Muss ich mit der DT dann zum TÜV oder reicht es, wenn ich das Gutachten vorlege?
Was für eine Hauptdüse hat der Originalvergaser standard?
Liegt ganz daran wie deine DT gedrosselt ist, Grundsätzlich kannst du es selbstverständlich selber machen zB. wenn du die CDI wechselst (von 3RM-10 auf 3RM-20) gibt sich der TÜV Prüfer mit dem dazugehörigen Gutachten (das du auf der Yamaha Homepage kostenlos downloaden kannst) zufrieden. Musst ihm nur die CDI zeigen, evtl noch die alte ausgebaute und gut ist.
Mit der ganzen Sache musst du natürlich zum TÜV und eine Änderungsabnahme durchführen, kostet im dreh 30€.. Dort wird dir dein Fahrzeugschein umgeschrieben auf 103 kmh und je nach dem was Technisch geändert worden ist. Mit dem Wisch gehst du dan zur Zulassungstelle und läst das alles umschreiben, dabei kriegst auch nen neuen Fahrzeugbrief.