hi leute
habe eine yamaha dt 125R 4bl bj1998
bin fast 19 habe meinen A führerschein gemacht
und will die dt jetz offen fahren
da ich nexten monat zum tüv muss meine frage,
kann ich die pw gedreht lassen, und die cdi kurzgeschlossen lassen und die dt mit der HU gleich offen eintragen/umschreiben lassen??
hoff ihr könnt mir helfen
__________________ Drehzahl macht sinn immer zum begrenzer hin
Dabei seit: 28.05.2009
Herkunft: Kleinistanbul -.- Motorrad: DT 125 RE BJ. 06
Hab dazu auch mal ne frage =P hab ne DT 4BL 1996 noch gedrosselt bin aber 18 und will sie auch offen mit 17 kW anmelden bei Alpha-Technik gibts aber nur gutachten ab BJ. 1997 wo geht das auch oder gibts da noch nen anderes Gutachten?
Dabei seit: 26.03.2009
Herkunft: Herborn Motorrad: DT 125 RE Bj. 06
also so wie ich es kenne musst du sowieso erst mal deinen A führerschein 2 jahre haben um die dt mit den was weiß ich 17kw oder so fahren zu dürfen weil das mit dem leistungsgewicht nicht hinkommt ... :
Motorrad (Klasse A)
*
bis 25 kW Motorleistung und
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einer Leermasse von mindestens 6,25 kg pro kW
2 Jahre nach Erteilung der Klasse A dürfen alle Krafträder gefahren werden.
Um aber jetzt die DT auf 17kw umtragen zu lassen brauchst du ein gutachten einer werkstatt die dir die entdrosselung fachgerecht bestätigt.
mit dieser Bestätigung kannst du bei deiner HU auch grad den TÜV Mensch ansprechen der wird dir dann ein gutachten schreiben das ca. 30 euro kostet (total überteuert für 5 min arbeit!!) und damit kannst du dann zur zulassungsstelle gehn und dir dein TöfTöf umtragen lassen ;-)
__________________ The Hell was full...so i come back
Dabei seit: 28.05.2009
Herkunft: Kleinistanbul -.- Motorrad: DT 125 RE BJ. 06
aahh cool
die dt darf man mit dem A(b) offen mit 17 kW fahrn weil das leistungsgewicht bei 7kg pro kW liegt und das mehr ist.... =) ebenso liegt sie unter 0,16 kW pro kG was ebenfalls bedeutet das man sie fahren darf... =)