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Geschrieben von Tillikum am 21.06.2015 um 17:59:
Richtige Bedüsung
Servus beisammen,
letztens habe ich an meine Yamaha Dt 125 Re (Baujahr 2005) eine Gianelli Komplettanlage mit ABE! angebaut. Jetzt die Fragen:
1. Ein Gianelli mit ABE bringt keine zusätzliche Leistung, stimmt das?
2. Reicht eine originale 210er Bedüsung?
3. Ist eine 230er Bedüsung illegal, wenn ich nur den A1-Schein habe?
4. Inwiefern merkt man eine 230er Bedüsung bei einem Gianelli mit ABE?
Hoffe so manch einer kann mir hier weiterhelfen.
Ride Safe
Geschrieben von Manu46 am 21.06.2015 um 18:56:
RE: Richtige Bedüsung
Zitat: |
Original von Tillikum
Servus beisammen,
letztens habe ich an meine Yamaha Dt 125 Re (Baujahr 2005) eine Gianelli Komplettanlage mit ABE! angebaut. Jetzt die Fragen:
1. Ein Gianelli mit ABE bringt keine zusätzliche Leistung, stimmt das?
2. Reicht eine originale 210er Bedüsung?
3. Ist eine 230er Bedüsung illegal, wenn ich nur den A1-Schein habe?
4. Inwiefern merkt man eine 230er Bedüsung bei einem Gianelli mit ABE?
Hoffe so manch einer kann mir hier weiterhelfen.
Ride Safe |
1. Ja, verlegt das Drehzahlband nach oben.
2. Nein.
3. Müsste man streng genommen eintragen.
4. Eigentlich sollte eher eine 240er rein, einfach damit das Gemisch bei Volllast und oberer Teillast nicht abmagert.
Aber mit der HD alleine ist es nicht getan.
Schau doch bitte mal unter dtpedia.de, dort gibt es eine Anleitung wie man den Vergaser der DT abstimmt.
Geschrieben von Tillikum am 21.06.2015 um 19:19:
Aber darf ich mit einer 240er Bedüsung und A1 noch legal fahren?
Geschrieben von DT_Lars am 21.06.2015 um 20:00:
nein
Geschrieben von Tillikum am 22.06.2015 um 11:33:
Zitat: |
Umbedüsen ist Pflicht bei der DE06 wenn ein Krümmer ohne Kat verbaut wird! |
Was sind den die Folgen wenn ich mit einer 210er Bedüsung weiterfahre, weil ich ja keine größere haben darf?
Geschrieben von bpshop am 22.06.2015 um 15:31:
Klemmer/Fresser und der Motor ist am Arsch!
Die Düse anpassen ist ein muss.
Zitat: |
Original von fünf³
Genau genommen erlischt bei jeder uneingetragener Veränderung die Betriebserlaubnis und damit der Versicherungsschutz, hat mit dem Führerschein nur bedingt was zu tun.
|
A1-Schein sagt jediglich was für Fahrzeuge du fahren darfst (max. Leistung, max. Hubraum, max Leistungsgewicht). Bei Änderungen am Fahrzeug, müssen diese eingetragen werden oder mit eine Allgemeinen Betriebs Erlaubnis (ABE) haben. Wenn dies nicht der Fall ist, erlischt der Versicherungsschutz und du bist im Falle eines Unfalls nicht gedeckt.
Es wird niemand aber etwas sagen wenn du eine Anlage mit ABE verbaust und die HD anpasst.
Geschrieben von DT-Hase am 23.06.2015 um 10:23:
Zitat: |
Es wird niemand aber etwas sagen wenn du eine Anlage mit ABE verbaust und die HD anpasst. |
Nö sagen tun die nichts...die machen Gutachten und die Versicherung holt sich dann das Geld beim Halter / Fahrer ggf zurück.....
Wenn es dumm läuft und du fährt einen um und der kann sein leben lang nicht arbeiten.....viel Spass
Zugegeben...sehr unwahrscheinlicher Fall...aber möglich...
http://www.juraforum.de/forum/t/kfz-versicherung-folgen-von-abe-verlust-durch-teileeinbau.461592/
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