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Geschrieben von Alex15 am 31.10.2017 um 14:31:

  Habe keinen Teil 1 der Zulassungsbescheinigung

Hallo
Ich habe letzte Woche Eine Dt De03 mit 9000 km gekauft.
Habe dazu aber nur eine Betriebserlaubnis und den Fahrzeugschein des Vorbesitzers wo aber drauf steht im August 2017 außer Betrieb gesetzt. Jetzt Frage ich mich da mein Kolleg bei seiner dt noch einen Teil 1 der Zulassungsbescheinigung hat ob ich meine trotzdem zulassen kann, oder ob es da Probleme geben könnte. Viele Grüße Alex

Vom Handy aus gesendet.



Geschrieben von eagle125 am 01.11.2017 um 14:31:

  RE: Habe keinen Teil 1 der Zulassungsbescheinigung

Hallo Alex,

haben uns vor 4 Wochen eine DT125X gekauft und hatten uns die gleiche Frage gestellt. Es ist kein Problem. Bei der Wiederanmeldung hat man nicht mehr. Deine Unterlagen reichen. 125er sind ein Sonderfall. Sie sind ja auch steuerfrei.
Grüße
Markus



Geschrieben von Alex15 am 01.11.2017 um 17:30:

smile

Hallo Markus,
Danke ,da bin ich ja jetzt mal erleichtert. glücklich
Viele Grüße Alex



Geschrieben von Zux am 01.11.2017 um 21:59:

 

gibt nur das coc, certificate of conformity


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