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Geschrieben von leopard2 am 03.11.2010 um 20:29:

 

Zitat:
Original von Mahi
wieso in der schweiz? und wieso nur familienmitglieder?
man kann doch immer die aussage verweigern. man kann es abstreiten, sagen es ist jemand anderes gefahren, die aussage darüber wer es war verweigern. und dann müssen die erstmal was nachweisen.
heißt also narrenfreiheit für alle biggrins


Das ist in D so. Hier in CH gibt es höchstrichterliche Entscheidungen die m.E. die Unschuldsvermutung mit Füssen treten. Logik: Halter-Eigenschaft ist Indiz für Fahrer-Eigenschaft, dann noch juristisches Blabla drumrum, und schon kann der Halter verknackt werden. Verweigert er die Aussage ist das noch ein indiz für schuld !!!!!!!!!!! Wie im Mittelalter!!!!!!!!

Der Tag kommt da wird dem Rattenpack vom EuGH das Handwerk gelegt, bis dahin... *Vor Wut gleich explodier*



Geschrieben von Manu46 am 03.11.2010 um 21:34:

 

Zitat:
Der Tag kommt da wird dem Rattenpack vom EuGH das Handwerk gelegt, bis dahin... *Vor Wut gleich explodier*

LLOOOLLL *Stoß an*


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