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Zum Ende der Seite springen Tüv steht an -> paar Fragen
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xRaz3rx
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Tüv steht an -> paar Fragen Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag einem Moderator melden Zum Anfang der Seite springen

Hallo, eigentlich hätte ich schon März zum Tüv gemusst mit meiner DT 125 X Bj 05 aber ich habs irgendwie verpennt naja. Habe paar Probleme an meinem Mopped und zwar:

- Der Gabelholm ist bissl verzogen, sodass ich ein wenig nach links lenken muss um gerade aus zu fahren, ist aber relativ minimal.

Fällt das auf bei der Prüfung? Ist das ein Durchfallgrund oder merken die das nur an?

- Nummernschildbeleuchtung ist defekt und die Kabel davon sind irgendwie zu kurz um das wieder vernünftig zu richten. Kann ich da einfach eine L-E-D drankleben oder so? Darf man das? Brauche ich da ein Relee?

Muss ich sonst noch was beachten?

Wäre nett wenn ihr mir da paar Auskünfte geben könntet :)
30.03.2009 13:54 xRaz3rx ist offline E-Mail an xRaz3rx senden Beiträge von xRaz3rx suchen Nehme xRaz3rx in deine Freundesliste auf
Shark123
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noch ist märz....

naja wenn es auffällt, dann kriegste keinen tüv, d.h. du müsstest das reparieren

reparier doch das licht, klemm daeinfach paar kabel an und gut is, haste in 5 min erledigt

das mit der LED versteh ich net, wie meinst du das?

PS: das heißt relais und die braucht man eigentlich nur für LED Blinker und nicht für das Rücklicht
30.03.2009 14:54 Shark123 ist offline E-Mail an Shark123 senden Beiträge von Shark123 suchen Nehme Shark123 in deine Freundesliste auf Füge Shark123 in deine Kontaktliste ein
young dt biker
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Das mit dem Lenker ist kein problem... meiner ist auch nen wenig verbogen und hatte keine Probleme...

Im Normalfall gucken die nur nach Blinker, Spiegel, Licht, Reflektor, und NS Beleuchtung und so...

Also die Beleuchtung würde ich auf jedenfall machen... wenns nur die NS Beleuchtung ist dann kannste da 2 weiße Leds oder so hinbasteln, achte aber drauf das es Leute hinter dir nicht blendet!

Und Außerdem kann man soweit ich weiß noch 3 Monate mit abgelaufenem Tüv fahren, glaube innerhalb der 3 Monate gibts nur Verwahnung(-sgeld), falls sie dich erwischen sollten.

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30.03.2009 15:18 young dt biker ist offline E-Mail an young dt biker senden Beiträge von young dt biker suchen Nehme young dt biker in deine Freundesliste auf Füge young dt biker in deine Kontaktliste ein
Shark123
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Zitat:
von der TÜV Seite
Wie lange darf ich die Hauptuntersuchung überziehen?

Die HU darf grundsätzlich nicht überzogen werden. Der Fahrzeughalter ist für die Einhaltung der vorgegebenen Fristen verantwortlich. Vom Gesetzgeber wird das Überziehen der HU wie folgt geahndet:

Bei PKW, Motorrädern, leichten Anhängern (nicht Sicherheitsprüfung-pflichtigen Fahrzeugen):

* Zwei bis vier Monate : € 15,--
* Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten : € 25,--
* Mehr als acht Monate : € 40,-- und 2 Punkte in Flensburg

Bei Nutzfahrzeugen, bei denen eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist:

* Bis zu zwei Monate: € 15,--
* Mehr als zwei und bis zu vier Monate: € 25,--
* Mehr als vier und bis zu acht Monate: € 40,-- plus 2 Punkte in Flensburg
* Mehr als acht Monate: € 75,-- plus 2 Punkte in Flensburg

Außerdem gilt für alle Fahrzeuge: Wurden bei der HU oder Sicherheitsprüfung erhebliche Mängel festgestellt und wird die einmonatige Nachprüffrist überschritten, kann ein Verwarnungsgeld von € 15,-- erhoben werden.

Beim TÜV wird eine Überziehung des HU-Termins selbstverständlich nicht bestraft. Allerdings müssen wir den neuen HU-Termin auf den ursprünglichen Fälligkeitsmonat zurückdatieren.
30.03.2009 15:22 Shark123 ist offline E-Mail an Shark123 senden Beiträge von Shark123 suchen Nehme Shark123 in deine Freundesliste auf Füge Shark123 in deine Kontaktliste ein
young dt biker
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Ist ja gut zu wissen biggrins
Das man bis 8 Monate nur Verwarnungsgeld bezahlen muss LLOOOLLL
mein Tüv läuft nämlich im April wieder ab und dann mach ich den erst gar net neu sondern fahr noch übern Sommer so... Genial! und dann kommt eh was großes her.

Also danke für die Info... in der Fahrschule sagte mir der Fahrlehrer bisher immer das man nur 3 Monate überziehen darf, dann gäbe es Punkte.

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30.03.2009 15:39 young dt biker ist offline E-Mail an young dt biker senden Beiträge von young dt biker suchen Nehme young dt biker in deine Freundesliste auf Füge young dt biker in deine Kontaktliste ein
xRaz3rx
Newbie


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Das mit dem Lenker ist schonmal gut, wenn der da bei dir nicht gemeckert hat, hab vorhin nämlich als ich ausm Reifenladen rausgekommen bin (der auch Tüv macht) den Tüv prüfer geschnappt und ihm kurz mein Motorrad gezeigt. Der konnte es natürlich nicht GENAU unter die Lupe nehmen aber der meinte wenn das verbogen ist, dann wäre das ein Grund. Aber ich denke eben auch, dass der denkt, dass das schlimmer verbogen ist.
Ja wegen LED meine ich eben, dass ich anstatt dem Glühbirnen Nummerschildbeleuchtungsdings einfach ne LED dranklebe mit Tesa Powerstripes oder so :-D

Momentan ist es bei der Nummernschildbeleuchtung so, dass die Glühbirnen defekt sind, und die Kabel, die aus dieser kleinen Verteilerbox der beiden Glühbirnen rauskommen schon oft gekappt worden sind und jetzt echt sau kurz sind und ich da nichtmehr richtig mit ner Lüsterklemme hinkomme um die vernünftig zu verlängern.
Die Frage ist eben ob das fest gesichert sein muss oder ob Kleber auch geht als Befestigung für das Licht (in dem Fall dann LED)

und @youngdtbiker Das gilt doch für die HU mit den Punkten ab 8 Monaten. Wie ist das denn beim TÜV selbst?

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von xRaz3rx: 30.03.2009 16:19.

30.03.2009 16:18 xRaz3rx ist offline E-Mail an xRaz3rx senden Beiträge von xRaz3rx suchen Nehme xRaz3rx in deine Freundesliste auf
young dt biker
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Also so ein gepfusch mit Tesa würde ich da erlich gesagt nicht machen... Wenn du ein wenig Handwerklich geschickt bist kannste vll iwie die LEDs in die alte vorrichtung einbauen.
Worauf du achten musst ist halt das sie letztendlich nicht blenden (also nur NS beleuchten) und das sie sicher befestigt sind.
Hatte da schonmal ärger weil meine NS Beleuchtung geblendet hat.

Und das mit dem Tüv... ich hab zwar deine Frage nicht wirklich verstanden aber der Tüv darf dir natürlich keine Strafe geben weil du überzogen hast, wenn du das meintest.

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31.03.2009 07:49 young dt biker ist offline E-Mail an young dt biker senden Beiträge von young dt biker suchen Nehme young dt biker in deine Freundesliste auf Füge young dt biker in deine Kontaktliste ein
N3m3sis
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achte vor allem drauf, dass sowohl das Mopped als auch du sauber und gepflegt aussehen.
Man kriegt schnell nen Auge für Fahrzeuge die man besser genau unter die Lupe nimmt Zwinkern

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31.03.2009 08:59 N3m3sis ist offline E-Mail an N3m3sis senden Beiträge von N3m3sis suchen Nehme N3m3sis in deine Freundesliste auf MSN Passport-Profil von N3m3sis anzeigen
xRaz3rx
Newbie


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Ja die Pflege kommt extra vorm Tüv natürlich nochmal :)
Wegen der Frage zum TÜV war gemeint, dass ich es so verstanden hatte, dass man die HU überziehen darf (8 Monate) aber trotzdem noch unklar war, wielange man den TÜV selbst überziehen kann.
31.03.2009 18:49 xRaz3rx ist offline E-Mail an xRaz3rx senden Beiträge von xRaz3rx suchen Nehme xRaz3rx in deine Freundesliste auf
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