Hallo, eigentlich hätte ich schon März zum Tüv gemusst mit meiner DT 125 X Bj 05 aber ich habs irgendwie verpennt naja. Habe paar Probleme an meinem Mopped und zwar:
- Der Gabelholm ist bissl verzogen, sodass ich ein wenig nach links lenken muss um gerade aus zu fahren, ist aber relativ minimal.
Fällt das auf bei der Prüfung? Ist das ein Durchfallgrund oder merken die das nur an?
- Nummernschildbeleuchtung ist defekt und die Kabel davon sind irgendwie zu kurz um das wieder vernünftig zu richten. Kann ich da einfach eine L-E-D drankleben oder so? Darf man das? Brauche ich da ein Relee?
Muss ich sonst noch was beachten?
Wäre nett wenn ihr mir da paar Auskünfte geben könntet :)
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noch ist märz....
naja wenn es auffällt, dann kriegste keinen tüv, d.h. du müsstest das reparieren
reparier doch das licht, klemm daeinfach paar kabel an und gut is, haste in 5 min erledigt
das mit der LED versteh ich net, wie meinst du das?
PS: das heißt relais und die braucht man eigentlich nur für LED Blinker und nicht für das Rücklicht
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Das mit dem Lenker ist kein problem... meiner ist auch nen wenig verbogen und hatte keine Probleme...
Im Normalfall gucken die nur nach Blinker, Spiegel, Licht, Reflektor, und NS Beleuchtung und so...
Also die Beleuchtung würde ich auf jedenfall machen... wenns nur die NS Beleuchtung ist dann kannste da 2 weiße Leds oder so hinbasteln, achte aber drauf das es Leute hinter dir nicht blendet!
Und Außerdem kann man soweit ich weiß noch 3 Monate mit abgelaufenem Tüv fahren, glaube innerhalb der 3 Monate gibts nur Verwahnung(-sgeld), falls sie dich erwischen sollten.
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von der TÜV Seite
Wie lange darf ich die Hauptuntersuchung überziehen?
Die HU darf grundsätzlich nicht überzogen werden. Der Fahrzeughalter ist für die Einhaltung der vorgegebenen Fristen verantwortlich. Vom Gesetzgeber wird das Überziehen der HU wie folgt geahndet:
Bei PKW, Motorrädern, leichten Anhängern (nicht Sicherheitsprüfung-pflichtigen Fahrzeugen):
* Zwei bis vier Monate : € 15,--
* Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten : € 25,--
* Mehr als acht Monate : € 40,-- und 2 Punkte in Flensburg
Bei Nutzfahrzeugen, bei denen eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist:
* Bis zu zwei Monate: € 15,--
* Mehr als zwei und bis zu vier Monate: € 25,--
* Mehr als vier und bis zu acht Monate: € 40,-- plus 2 Punkte in Flensburg
* Mehr als acht Monate: € 75,-- plus 2 Punkte in Flensburg
Außerdem gilt für alle Fahrzeuge: Wurden bei der HU oder Sicherheitsprüfung erhebliche Mängel festgestellt und wird die einmonatige Nachprüffrist überschritten, kann ein Verwarnungsgeld von € 15,-- erhoben werden.
Beim TÜV wird eine Überziehung des HU-Termins selbstverständlich nicht bestraft. Allerdings müssen wir den neuen HU-Termin auf den ursprünglichen Fälligkeitsmonat zurückdatieren. |
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Ist ja gut zu wissen
Das man bis 8 Monate nur Verwarnungsgeld bezahlen muss
mein Tüv läuft nämlich im April wieder ab und dann mach ich den erst gar net neu sondern fahr noch übern Sommer so...
und dann kommt eh was großes her.
Also danke für die Info... in der Fahrschule sagte mir der Fahrlehrer bisher immer das man nur 3 Monate überziehen darf, dann gäbe es Punkte.
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Das mit dem Lenker ist schonmal gut, wenn der da bei dir nicht gemeckert hat, hab vorhin nämlich als ich ausm Reifenladen rausgekommen bin (der auch Tüv macht) den Tüv prüfer geschnappt und ihm kurz mein Motorrad gezeigt. Der konnte es natürlich nicht GENAU unter die Lupe nehmen aber der meinte wenn das verbogen ist, dann wäre das ein Grund. Aber ich denke eben auch, dass der denkt, dass das schlimmer verbogen ist.
Ja wegen LED meine ich eben, dass ich anstatt dem Glühbirnen Nummerschildbeleuchtungsdings einfach ne LED dranklebe mit Tesa Powerstripes oder so :-D
Momentan ist es bei der Nummernschildbeleuchtung so, dass die Glühbirnen defekt sind, und die Kabel, die aus dieser kleinen Verteilerbox der beiden Glühbirnen rauskommen schon oft gekappt worden sind und jetzt echt sau kurz sind und ich da nichtmehr richtig mit ner Lüsterklemme hinkomme um die vernünftig zu verlängern.
Die Frage ist eben ob das fest gesichert sein muss oder ob Kleber auch geht als Befestigung für das Licht (in dem Fall dann LED)
und @youngdtbiker Das gilt doch für die HU mit den Punkten ab 8 Monaten. Wie ist das denn beim TÜV selbst?
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von xRaz3rx: 30.03.2009 16:19.
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Also so ein gepfusch mit Tesa würde ich da erlich gesagt nicht machen... Wenn du ein wenig Handwerklich geschickt bist kannste vll iwie die LEDs in die alte vorrichtung einbauen.
Worauf du achten musst ist halt das sie letztendlich nicht blenden (also nur NS beleuchten) und das sie sicher befestigt sind.
Hatte da schonmal ärger weil meine NS Beleuchtung geblendet hat.
Und das mit dem Tüv... ich hab zwar deine Frage nicht wirklich verstanden aber der Tüv darf dir natürlich keine Strafe geben weil du überzogen hast, wenn du das meintest.
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achte vor allem drauf, dass sowohl das Mopped als auch du sauber und gepflegt aussehen.
Man kriegt schnell nen Auge für Fahrzeuge die man besser genau unter die Lupe nimmt
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Ja die Pflege kommt extra vorm Tüv natürlich nochmal :)
Wegen der Frage zum TÜV war gemeint, dass ich es so verstanden hatte, dass man die HU überziehen darf (8 Monate) aber trotzdem noch unklar war, wielange man den TÜV selbst überziehen kann.
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