ich bin gerade dabei ne DT 125R Baujahr 92 neu zu restaurieren.
Da mein jetziger Rahmen noch nie Zugelassen war hab ich ein Problem auf der Zulassungstelle zwecks Abgasnorm. Werd also Rahmen tauschen müssen!
Da es ne ne 4BL ist wollt ich mal fragen ob der Rahmen baugleich mit dem von einer DE03 ist?
Gibt´s da unterschiede oder alles gleich???
Dabei seit: 29.12.2008
Motorrad: Yamaha DT 125 RN 1998
Ja, es gibt Unterschiede. z. B. die Boost-Bottle zwischen Luftfilterkasten und Vergaser. Es gibt auch Unterschiede zwischen den verschiedenen 4BL Baujahren.
Nachteil des DE03 Rahmens ist auch, dass du ihn evtl. mal nicht auf 17 kW aufmachen kannst.
__________________ Nicky Hayden 69
*30. Juli 1981 + 22. Mai 2017
Sind wirklich nur Kleinigkeiten. Der DE03 Rahmen hat wie genannt ein paar Halter für das ein oder andere Teil mehr (z.B. Ständerschalterrelais). Ist aber relativ unerheblich. Der Laderegler ist meine ich auch anders befestigt (könnte mich aber auch irren).
Der Umbau funktioniert auf jeden Fall.
Manche ABEs und Gutachten sind teilweise auch nur für ein bestimmtes Modell gültig.
Dabei seit: 18.10.2005
Motorrad: dt 125r, rd 350ypvs
Es gibt aber auch noch einen Trick...man geht zur Zulassungsstelle und sagt, dass man nach dem Umzug o.ä. die Papiere für sein Motorrad nicht mehr findet. Die Maschine sei schon lange abgemeldet, bestimmt 10 Jahre.
Da alle Daten nach sieben Jahren gelöscht werden, kann die Behörde das Gegenteil nicht beweisen und erlegt dir eine Ganzabnahme plus eidesstattliche Erklärung auf. EZ wird dann geschätzt.
Ich will niemanden anstiften, aber es soll Menschen geben, die das so machen...
__________________ Wer mehr Leistung will:
www.nopitz.de