ja wenn du im Falle das du angehalten wirst, einen Termin bei der Selbigen nachweisen kannst.
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Ohne Tüv darf man nicht herumfahren und auch nicht herumstehen.......wirste angehalten gibt es entweder je nach Überschreitung eine Mängelkarte oder Punkt mit Bußgeld.
Selbst wenn das Motorrad mit abgelaufendem Tüv auf in deiner Garage steht und es kommt zufällig ein Sherriff vorbei....kann es dazu kommen...auch wenn es nicht betrieben wird...
Ganz klare Sache also...
Solange man nicht erwischt wird...ist es unproblematisch.
Selbst die Versicherung kann im Schadensfall eine Liuidierung ablehnen....wenn das Fahrzeug überfällig ist/war...
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von DT-Hase: 01.06.2015 19:35.
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Hi DT-Hase,
so stimmt das nicht ganz.
Wenn deine Maschiene auf deine Privatgrundstück steht ist das kein problem und die Polizei wird nie mekern. Was anderes ist es wennst du auf öffentlichen gelände stehst z.B.: Auf einen Parkplatz der der Gemeinde oder Stadt gehört, dort gilt man als Teilnehmer des Strassenverkehrs.
Wenn mann einen Termien hat beim Tüv so darf man das Motorrad auf der Straße fahrn aber nur zur nächsten Tüv stelle, zusatlich beim Versicherungs Vertreter anrufen und eine Versicherungs-Kurz nr. beantragen. So hat man mit der Polizei auch keine Probleme.
Auf die Original Frage zurück zu kommen, nein man darf das nicht. Wenn man nicht gleich TÜV mit machen möchte bei der Reperatur ist das sehr Gefährlich zwecks Geldstrafe und Punkte.
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Kann ich so nicht unterschreiben.
Bei uns in der Region ist ein Polizist eines Nachts mal durch die Dörfer gelaufen und hat nach Anhängern gesucht, bei denen der TÜV abgelaufen war und hat diese Personen entsprechend angzeigt...
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Zitat: |
Original von Manu46
Kann ich so nicht unterschreiben.
Bei uns in der Region ist ein Polizist eines Nachts mal durch die Dörfer gelaufen und hat nach Anhängern gesucht, bei denen der TÜV abgelaufen war und hat diese Personen entsprechend angzeigt... |
Sind die nicht liebenswert? Man muss sie einfach gern haben. Ja, bei Einbrüchen ist die Aufklärungsquote nur noch 3% in Deutschaland, dafür ist sie dann bei Anhängern mit abgelaufenem Tüv bei 100%
DEUTSCHLAND SCHAFFT SICH AB
Versteh ich trotzdem nicht warum auf Privatgelände keine Fahrzeuge mit abgelaufenen Tüv stehen dürfen? Da müssten ja alle Schrottmühlen, Oldtimer usw. alle illegal sein, die haben alle keinen Tüv und stehen irgendwo auf privatem Grund ...
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Zitat: |
Original von leopard2
Zitat: |
Original von Manu46
Kann ich so nicht unterschreiben.
Bei uns in der Region ist ein Polizist eines Nachts mal durch die Dörfer gelaufen und hat nach Anhängern gesucht, bei denen der TÜV abgelaufen war und hat diese Personen entsprechend angzeigt... |
Sind die nicht liebenswert? Man muss sie einfach gern haben. Ja, bei Einbrüchen ist die Aufklärungsquote nur noch 3% in Deutschaland, dafür ist sie dann bei Anhängern mit abgelaufenem Tüv bei 100%
DEUTSCHLAND SCHAFFT SICH AB
Versteh ich trotzdem nicht warum auf Privatgelände keine Fahrzeuge mit abgelaufenen Tüv stehen dürfen? Da müssten ja alle Schrottmühlen, Oldtimer usw. alle illegal sein, die haben alle keinen Tüv und stehen irgendwo auf privatem Grund ...
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Dieser bestimmte Polizist, der hier auch berühmt berüchtigt ist, wäre definitiv dein bester Freund.
Die sind ja nicht angemeldet...
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Privatgrund ist auch nicht Privatgrund...
Wenn man zu Fuß dorthin kommt, zählt auch Privatgrund zur öffentlichen Verkehrsfläche.
Drum darf man dort auch nicht ohne FS fahren (auch zB. nicht aufm Acker mitm Trägger), oder abgemeldete Fahrzeuge herumstehen lassen, oder Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen außerhalb der Saison stehen lassen, oder Fahrzeuge ohne TÜV, oder Fahrzeuge mit Mängeln (zB. abgefahrene Reifen,...), oder.....
Hatte das mal, da stand mein SL mal ne Woche nach Ablauf der Saison bei uns im Hof. Mit TÜV, zugelassen, ohne Mängel, mit Ruheversicherung.
Da kann man zu Fuß hinlaufen, also öffentliche Verkehrsfläche, also hats €€ gekostet.
Hätte ich n Flatterband außenrum gehängt, wärs ok gewesen
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Des mit ohne Führerschein fahrn auf eigenen grund nur wenn abgespert ist kenn ich. Hat aber nichts mit Strassenverkehr zu tun, sondern da ist es so das du das gebiet so absichern musst das nicht iwie ein depp da gerade auf den Platz geht und du ihn nieder fährst.
Aber das der Polizist nachts auf Privatgrund rum schaut und anzeigt ist echt dreißt
Würde mich jetzt interessieren ob er vor gericht damit durch kommt.
Weil Bussgeld geht ja von den Polizei aus und ob das dann wirklich rechtens ist
ist mal ihr ne gute frage..
Mann kann ja auch der Polizei einen platz verweis geben wenn sie auf deinen eigenen Grund suchen und so
sie los werden
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Hey Grusler,
kann man bei deinen hof durch fahren? Also sozusagen ist hinter dir noch ein weiteres bewohntes Grundstück??
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Jedenfalls ist es völlig egal wo das Mopped, der Anhänger oder was auch immer steht...( es gab mal einen Fall da hatte ein Versicherungsmakler eine Harley im Schaufenster und die hatte kein Tüv mehr...gab ne Knolle...)
Hat es ein Kennzeichen und die HU ist abgelaufen, gibt es eine Knolle....
Einfaches Mittel...Kennzeichen abbauen...dann kann der Schutzmann nix..
Es sind Offizialdelikte.....da muss der Polizist handeln...sonst macht er sich selber strafbar...
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von DT-Hase: 10.07.2015 10:04.
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