Brauche hilfe
Meine yamaha dt 125 r von bj 97 ist offen mit 17 kw eingetragen (leistungssteigerung von alpha technik )
Da ich a1 habe darf ich nur 11 kw im kfz stehen haben:)
Wie bekomme ich das hin? Und wie teuer wäre das:)
VIELEN DANK:)
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ich wusste garnicht dass es eine DT mit 17kw eingetragen gibt, wie kriegt man das hin?
blick ich nicht ganz, ich dachte dass Abgas/Lärmwerte das verhindern...sonst würd doch jeder mit 17kW rumfahren der den Motorradlappen hat?
Dieser Beitrag wurde 4 mal editiert, zum letzten Mal von leopard2: 19.06.2015 00:25.
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Alpha Technik bietet diese Leistungssteigerung für die DT an.
Gibt es ein Gutachten und einen Krümmer dazu.
Hab ich rumliegen.
André
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Zitat: |
Original von leopard2
ich wusste garnicht dass es eine DT mit 17kw eingetragen gibt, wie kriegt man das hin?
blick ich nicht ganz, ich dachte dass Abgas/Lärmwerte das verhindern...sonst würd doch jeder mit 17kW rumfahren der den Motorradlappen hat?
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Ging bei der 4BL und beim ersten baujahr der DE03, soweit ich weiß.
Und ja, du darfst dich jetzt aufregen.
Die Modelle haben alle den gleichen Motor, die DE06 sogar einen KAT und diese darf man nicht offen anmelden.
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Ja man kann die Dinger offen eintragen lassen. Leider aber nur alle DT's die vor 1.10.2000 HERGESTELLT wurden. Das Datum der Erstanmeldung ist hier egal.
Sollte das Ding gedrosselt angemeldet werden, muss die gedrosselte CDI und der gedrosselte Krümmer angebaut werden. Wenn ich mit deinem Baujahr jetzt nicht falsch liege.
Wenn du mal in deiner Betriebserlaubsnis nachsiehst, sollten vorne auf der ersten Seite zwei verschiedene Ausführungen drauf stehen.
Ausführung A enstpricht der 103km/h (offene CDI) mit gedrosseltem Krümmer. (10,4kW/103km/h)
Ausführung B entspricht der 80km/h (drosslung durch CDI) und gedrosseltem Krümmer. (10,4kW/ 80km/h)
Das Gutachten von Alpha-Technik bietet die Kombi aus Ausf. A und offenem Krümmer an. (17kW/125km/h)
Ich denke aber, dass eine Drosselung einfach einzutragen sein sollte als eine Entdrosselung. Wenn du direkt mal bei Yamaha oder beim TÜV anrufst, geht das wahrscheinlich schneller als hier.
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jau stimmt:
http://shop.alphatechnik.de/shop/index.p...sort=20a&page=1
ist das gestört....
dann müssten ja die DE03 bis 1.10.2000 wertvoller sein als die letzten DE03 die noch gebaut wurden??!! Weil diese komplett hirnverbrannte Regelung es möglich macht dass alte DE03 legal 6kW mehr haben als die neueren DE03?
so wie alte Mofas wertvoller sind als neue Mofas, weil sie 50 laufen statt 45?
Ich wünsch uns wirklich sowas nicht, aber ich hab das dumpfe Gefühl es hat zu lange keinen grossen Krieg mehr gegeben, die Bürokratie hat durch die lange Friedenszeit übelst vermehrt, wie eine Seuche die alles kaputtmacht...
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von leopard2: 19.06.2015 23:59.
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Kabu
21.06.2015 12:58
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Isch hab genau dat gleiche Problem!
BL4 mit 17 KW-Zulassung - durch andere CDI un Gianelli -Auspuff!
Damals in der "Uralt-ABE" war Sie aber nur mit 7 KW un 80 km/h zugelassen!
Der Rückbau in die Richtung ist a, mit Führerscheinklasse A1 nicht ganz gewollt und scheitert b am Gianelli-Auspuff!
Dieser hat wohl ne e-Nummer un soll theoretisch das Original ersetzen- jedoch nicht bei der 7kw-Version sondern wohl der 11 kw-Version - 10,4 kw um es genau zu nehmen!
Nun bin ich ja fast noch ein Stück gedanklich bei meinem TÜV-Mensch der mir sacht: " Du, isch kann da ja keine gefühlte 11 KW eintragen... "
Dat CDI-Dingen is raus! - Die Gianelli noch dran,sollte aber kleiner 11 kw kein Problem sein, bei Original-Übersetzung 16 auf 57 glaub ich wars...
Keine Hülse im Krümmer - normales serienmäßies Valve... - gibt es dafür irgendwo irgendwie ein Teile-Gutachten??
Ich hab hier schon ganz viel gesucht, bin aber nicht wirklich fündig geworden, wenn wer weiß wo´s steht bitte einfach nur linken! Danke!
Apropos LINK, Grundeinstellung für das Powervalve nach Reinigung für die BL4 muss ich dann auch noch machen nächte Woche...
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Was meine DE03 für ein Baujahr ist weis ich nicht, EZ ist 05.2003.
Ich hab hier ein Gutachten für das Modell incl. Yamaha Tuning Krümmer für 17 KW.
André
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Kabu
23.06.2015 17:47
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Kann es sein das das damals noch unter 80er lief - eben bis 80 km/h Höchstgeschwindigkeit und eben nicht bis 11 kw sondern bis 7 oder 9 kw?
Brauch ich dann ein GA für die DE03?
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Soweit ich weis braucht man immer ein gutachten,
egal ob man drossel oder entdrosselt.
Sonst könnte man den TÜV ja die storry der wilden sau erzählen.
Und da die meisten TÜV Leute sich ja nicht in jeden Thema auskennen
machen sie sichs ganz einfach.. Ohne Gutachten keinen Eintrag.
Hab auch ne DE03 vor 01.10.2000 und hab sie jetzt komplett aufgemacht.
Da ich vll iwann mal wieder auf original drosseln will hab ich mich mit TÜV
unterhalten. Daher die obriege Aussage.
@andre.666: Schreib mal Yamaha an und gib dennen mal deine FZ-Nr. durch.
Die können dir dann vll sagen wann die gebaut wurde.
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Kabu
13.07.2015 13:34
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Mir is da zum Gianelli-Auspuff aufgefallen das die Freigabe eben "nur" für den Typ DE03 mit BL4-Motor is...!?
Und ich fürchte da liegt "mein Hund begraben"...
TYP BL4 - Bj. 97 - war noch "altdeutsch" 80er - zwar mit 125er Rahmen aber eben 7 kw un maximal 80 km/h...
Die DE03 durfte dann ja wohl durch die Neuregelung bis zu 11 kw ham, hatte folgerichtig nicht mehr den ganzen Drosselhülsenmüll im Krümmer - alternativ die o.g. Gianelli - war aber ursprünglich durch Sperrbarkeit des 6. Ganges auch noch mit 80 km/h zulassbar, was zwischenzeitlich ja auch entfallen is...
Hat wer irgendwo was schriftliches zu das die DE03 ja eigentlich den gliechen Motor hat wie die BL4? - dann bräuchte ich ja nur ne Briefkopie einer unangefassten Serien-DE03 um von 17 auf 11 kw rückzubauen... - oder?
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Also jetzt bitte mal ganz von vorne. Mit diesem Durcheinander kann dir so keiner helfen.
Ersteinmal: Eine BL4 gibt es nicht. 4BL nennt sich die. Ist in deinen Papieren etwa ein Schreibfehler?
Zweitens: Was ist genau in deinem Schein alles eingetragen? Am besten scannst du den ein, und machst die persönlichen Daten unkenntlich..
Drittens: Empfehle ich dir diese Auflistung hier bei uns im Wiki:
http://dtpedia.de/mediawiki/index.php/Drosselungsvarianten
Viertens: Zur '80er Regelung' folgender Text aus Wikipedia:
Zitat: |
Ab 14. Februar 1996 wurde der Hubraum für Leichtkrafträder auf den heute üblichen Wert von 125 cm³ angehoben und die Leistung auf 11 kW begrenzt. |
Die DE03 wurde nie über eine 6. Gang-Sperre gedrosselt.
Um auf das eigentliche Anliegen zurückzukommen:
Ich bin mir nicht sicher, wie man die 17kw austragen lässt, bzw. wieder den Originalzustand eintragen lässt.
Eine Idee dazu habe ich allerdings:
Fordere bei Yamaha ein Datenblatt über deine Rahmennummer an. In diesem Datenblatt sind sämtliche Parameter vorhanden, die auch in den Fahrzeugschein müssen. Solche Datenblätter braucht es auch, wenn die Papiere verloren gegangen sind, und das Fahrzeug länger als 7 Jahre abgemeldet war, zur Erstellung von neuen Fahrzeugpapieren (selber schon mit einer anderen Yamaha durchgemacht)
Danach fährst du mit deiner DT im Originalzustand (so wie es eben dem Datenblatt entspricht) zum TÜV, und lässt dir das umtragen.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass es so funktionieren sollte, lasse mich aber gern eines anderen belehren, falls es jemand besser weiß.
Gruß, Flo.
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ich hätte da mal noch eine ganz verwegene Idee, die ich nur unter vorgehaltener Hand hier erzählen kann:
Warum schildert ihr das nicht einfach dem TüV oder Werkstattmenschen eures Vertrauens was er dafür braucht oder haben möchte um es euch einzutragen?
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Zitat: |
Original von visual
ich hätte da mal noch eine ganz verwegene Idee, die ich nur unter vorgehaltener Hand hier erzählen kann:
Warum schildert ihr das nicht einfach dem TüV oder Werkstattmenschen eures Vertrauens was er dafür braucht oder haben möchte um es euch einzutragen?
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Dito, einfach anrufen. Ist doch deren Beruf.^^
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