Chrisik
Newbieschrauber


Dabei seit: 29.09.2006
Herkunft: Donaueschingen-Pfohr
en Motorrad: DT 80 LC2
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Tach,
Ich hab mir ne KTM 125 EXE Bj.2001 gekauft. Da ich nur den A1 mache und erst 16 werde kann ich mit der maschine nur 80Km/h fahren.
Da aber in den Papieren eine zulässige Geschwindigkeit von 100Km/h eingetragen ist, muss ich sie drosseln.
Wo muss ich dan hin um die Papiere umtragen zu lassen und wie viel kostet es ungefähr?
MfG Chrisik
__________________ Vier Räder sind Zwei zu viel
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18.09.2007 18:59 |
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heiZkoerpa/tox.
zum Händler-Renner
 
Dabei seit: 09.12.2006
Herkunft: Waltrop (Kreis RE) Motorrad: KTM Sting 125
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Also.
Du brauchst erstmal ein Gutachten in dem Beschrieben ist, wie das Moped auf die 80km/h-Variante gedrosselt wird.Dann drosselst du sie (eigentlich egal wie, hauptsache Übersetzung stimmt, es wird nie nachgeschaut ob die erforderlichen Drosseln drin sind), ich bin mir nicht mehr ganz sicher, aber ich meine es muss von einer Werkstatt beglaubigt sein.Mit dem Gutachten und dem gedrosselten Moped gehst du nun zum Tüv und lässt die Änderungen in deine Papiere eintragen.Jetzt noch STVA und dort umtragen lassen.
__________________ Fand ich ja mal ganz schön arm...
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18.09.2007 19:29 |
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heiZkoerpa/tox.
zum Händler-Renner
 
Dabei seit: 09.12.2006
Herkunft: Waltrop (Kreis RE) Motorrad: KTM Sting 125
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JO musste schon 3 Fahrzeuge vorführen, wurden enmal kurz die Zähne vom Ritzel nachgezählt und das wars.
__________________ Fand ich ja mal ganz schön arm...
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26.09.2007 10:14 |
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saiken
Schrauber


Dabei seit: 10.09.2006
Herkunft: Kaden (Westerwald) Motorrad: Yamaha DT 125 R `03
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also ich war mit nem roller beim tüv umtragen und da hatte ich nichts beglaubigt der ist dann damit gefahren und fertig ist
__________________ DT R 125 Baujahr 03
High Performance with athena
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25.09.2007 17:56 |
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Snoopy
zum Händler-Renner
 
Dabei seit: 21.01.2007
Herkunft: Hauptstadt Motorrad: YZF R1
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Hallo. Solange nur die Übersetzung geändert werden muss zum Drosseln/Enddrosseln ist eine "Beglaubigung" NICHT erforderlich.
Dies gilt generell für alle Maßnahmen die der Prüfer von aussen sehen(begutachten) kann.
Motortechnische Drosslungen, sowie Elektronische Drosslungen sind durch ensprechende Dokumente (z.B von einer eingetragenen Fachwerkstatt) zu belegen (Der Einbau der entsprechenden Drossel/Enddrosselmaßnahmen muss dort vermerkt sein).
Der Prüfer vor Ort wird sich nicht die mühe machen und das Fahrzeug auseinander schrauben um etwas zu Überprüfen:-)
__________________ Wenn man sagt was man Denkt,muss man mehr als alles geben....
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01.10.2007 05:24 |
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Chrisik
Newbieschrauber


Dabei seit: 29.09.2006
Herkunft: Donaueschingen-Pfohr
en Motorrad: DT 80 LC2
Themenstarter
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Tach,
bei meinem mopped muss ich nur ne andere düße verbauen und den 200exc krümmer duch nen gedrosselten ersetzen dann müsste se gedrosselt sein.
Aber danke schon mal für eure Hilfe werde in der nächsten Woche mal zum Tüv fahren und die fragen.
Mfg Chrisik
__________________ Vier Räder sind Zwei zu viel
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05.10.2007 13:33 |
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