ich frage mich mittlerweile ob ich eig jmd mitnehmen darf der alkohol konsumiert hat.
außer frage steht, dass ich nüchtern bin, wenn ich fahre!
gibt es da irgend welche werte an promille oder ganz strikt er darf getrunken haben oder nicht. oder darf man trinken aber nicht auffallen oder das fahren behindern(eig klärt sich des selbst aber naja)
habt ihr ne ahnung!? meines erachtens haben sie das mir damals in der fahrschule nicht näher erläutert...
MfG noskill
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Solange er nen Helm auf hat, ja.
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du darfst es schon es ist dann immer nur die frage wenn etwas passieren sollte was dann die versicherung macht ich denke das sie sich dann querstellen würd also ich persönlich mache es nicht !!!!!
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Darfst du nicht. Der Beifahrer stellt eine Gefahr für dich da, weil er in den Strassenverkehr eingreifen bzw. dich beim Fahren "behindern" könnte. Man darf auch im Auto alkoholisierte Personenn nur hinten mitnehmen.
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ich zitiere hier mal einen Admin von http://www.gsxr-freaks.info:
Sam:
Für Betrunkene Mitfahrer gibt es keine generelle Regelungen, das ein Betrunkener grundsätzlich hinten sitzen muss hält sich wacker, ist jedoch gänzlich falsch, den auch der, der hinten sitzt kann den Führer des KFZ stören, zB durch das Zuhalten der Augen, Anstossen an den Sitz/Schalthebel etc. Daraus lässt sich also kein Verbot entnehmen, dass ein Betrunkener nicht auf den Soziusplatz des Bikes darf.
Wegen der allg. Fürsorge- und Vorsichtspflicht die sich aus § 1 der Strassenverkehrsordnung ergibt hat der Führer des KFZ aber darauf zu achten, dass keine Gefahren von seinem Gefährt für den Strassenverkehr und Dritte ausgehen. D.h. er muss sich vergewissern, dass der Betrunkene nicht den Fahrbetrieb stören kann und muss notigenfalls dessen Mitnahme unterlassen.
Bei einem Motorrad würde ich daher die Mitnahme generell verneinen.
Kommt es doch zum Unfall, so kann auch der Betrunkene, der in die Fahrt eingreift Unfallverursacher sein, den er "führt" durch sein steurndes Eingreifen unter Umständen das Fahrzeug, beim Motorrad würde ich das fast in jedem Fall bejahen, beim Auto kommts auf die Art des Eingriffs an.
Auf alle Fälle wird im Schadensfalle dem Führer des Motorrads vorzuwerfen sein, dass er grob fahrlässig handelte, er riskiert auf alle Fälle eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung und seinen Versicherungsschutz.
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Ich hab gelernt das man keine betrunkene mitnehmen darf.
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also laut [.¥.B.€.®.K!IIÅ ist es rein rechtlich möglich solange der sozius nichts macht.
und wenn nichts los ist dann würde die pol mir wohl auch keinen ärger machen...und ganz im ernst ich glaub keiner ist so wahnsinnig einen latten strammen kerl mitzunehmen...
jetzt hab ich endlich mal ein wenig gewissheit^^
aber ich glaub ich werde das trotzdem nicht machen
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Wenn jemand nicht mehr gerade laufe kann, würde ich ihn auch nicht aufm Mopped mitnehmen.
Damit gefährdet man beide Personen.
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Zitat: |
Original von Pigdog
Wenn jemand nicht mehr gerade laufe kann, würde ich ihn auch nicht aufm Mopped mitnehmen.
Damit gefährdet man beide Personen. |
jop so mach ich es auch,wenn derjenige nicht mehr laufen kann,würd ich den nie im leben mitnehmen
wenn ein kumpel 3-4 bier getrunken hat und kein mist macht,dann nehm ich den mit ... aber das ist ewig her,dass ich mal jmd mitgenommen habe....
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von SALEWA: 22.05.2008 15:07.
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also zu mir ham die bullen gsagt, dass der sozius max. 0,5 promille haben darf, aber wenns zu nem unfall kommt scho ab 0,3 schlecht für den fahrer aussehen kann...wie beim fahren ab 22 oder wie des war^^ also ab da wo man halt trinken darf. obs stimmt weiß i net
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ich machs aus prinzip net... wenn jemand mit mir mit fahren will soll er gefälligst nüchtern bleiben... mache ich ja auch...
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Zitat: |
Original von w4nn4
ich machs aus prinzip net... wenn jemand mit mir mit fahren will soll er gefälligst nüchtern bleiben... mache ich ja auch... |
Dito.
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Ich nehm auch nur nüchterne mit Helm mit
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Zitat: |
Original von BladeHunter
Ich nehm auch nur nüchterne mit Helm mit
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mit helm is glaub ich selbstredend... das hätte ja fast "rollerstyle" -.-
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