Zitat: |
Original von mollnmars
ok danke @ all für antworten...das das verboten is wusst ich aber wär ma echt spannend zu wissen was jmd., dem das schonma passiert is (erwischt) zugute kam, also darauf war ich hinaus aber ich bin vll der einzige der so bekloppt is
mfg |
das eh immer unterschdlich... -von bullen etc. abhängig... - mein bruder und kiolege wurden z.b. schonma mit enduros im wald b.z. auffe strasse im\aussem wald gefickt, und gab nur verwarnung...
kann aber auch schnell inne t€´s gehn... - z.b. forstschaden oder so..., oder noch krasser, wennde öl verlohren hast oder so, und sie´s merken... - was meinste weas der feuerwehreinsatz kostet... - unddas geht schnell... - muss nur ma kette reissen, und getriebe fetzen...
|
|
hoffentlich packen sie dich spinner
|
|
a) Fahren ohne Führerschein
b) Fahren ohne Versicherungsschutz
Das werden die beiden ausschlaggebenden Anzeigen sein. Es gibt Verstösse nach Katalog A und nach B. Vor den Grünen wegfahren, ohne Führerschein fahren und/oder ohne Versicherungsschutz fahren. zieht für Deinen gültigen Führerschein automatisch eine Nachschulung mitsich. Die Polizei HASST Crosser.
|
|
Zitat: |
Original von moett
a) Fahren ohne Führerschein
b) Fahren ohne Versicherungsschutz
Das werden die beiden ausschlaggebenden Anzeigen sein. Es gibt Verstösse nach Katalog A und nach B. Vor den Grünen wegfahren, ohne Führerschein fahren und/oder ohne Versicherungsschutz fahren. zieht für Deinen gültigen Führerschein automatisch eine Nachschulung mitsich. Die Polizei HASST Crosser. |
Es ist egal ob du nen Lappen hast oda net!
Da du auch mit Lappen nich im Wald fahrn darfst und es is auch egal, wennde im Wald erwischt wirst, obs ne Crosser oder ne zugelassene Enduro is.
|
|
Zitat: |
Original von Bunes007
Zitat: |
Original von moett
a) Fahren ohne Führerschein
b) Fahren ohne Versicherungsschutz
Das werden die beiden ausschlaggebenden Anzeigen sein. Es gibt Verstösse nach Katalog A und nach B. Vor den Grünen wegfahren, ohne Führerschein fahren und/oder ohne Versicherungsschutz fahren. zieht für Deinen gültigen Führerschein automatisch eine Nachschulung mitsich. Die Polizei HASST Crosser. |
Es ist egal ob du nen Lappen hast oda net!
Da du auch mit Lappen nich im Wald fahrn darfst und es is auch egal, wennde im Wald erwischt wirst, obs ne Crosser oder ne zugelassene Enduro is. |
So ein Schwachsinn - Du bekommst Deinen Lappen nicht weg nur weil Du im Wald gefahren bist.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von moett: 21.05.2005 16:15.
|
|
Den Lappej bekommst dua uch nicht weg wenn du im Wald einmal verbotender Weise gefahren bist,a ber wenn du im Wald fährst und die Bullen dich erwischen, wenn du keinen LAppen für die Maschiene hast, dann bekommst du den Führerschein weg, und darfst ihn mit glück viel später erst machen.
|
|
@reiter: hab keine verwarnung bekommen sondern musste 20€ an das forstschutzamt der nachbarstadt zahln (denke ma da is die verwarltung oder so) - und unser kolege hat garnix bekommen (der hat aber uach bei den förstern angehalten udn is nich abgehaun
)
|
|
Ähm mit ner Crosser durchn Wald is total Hirnrissig
Wenn durchn Wald dann mit ner Enduro und solange du schön auf den Wegen fährst und net mitten inne Tannenwälder kreuz und quer rumgurkst, auf Fussgänger und Reiter Rücksicht nimmst und den Wald net verwüstest voll in Ordnung meiner MEinung nach.
Ich machs ja selber
|
|
Zitat: |
Original von DJ Döner
hoffentlich packen sie dich spinner
|
Nana das wollen wir ja keinem wünschen!
Solange sie dich nicht am Arsch kriegen ist doch ok;)
|
|
Zitat: |
Original von micha.bruns
Auch wenns abgesperrtes Gelände ist, und du die Erlaubnis des Besitzers hast, können sie dir trotzdem was!
Dann könnt ich ja auch mitm MG-3 auf meinem Grundstück rumballern, stört sicher auch keinen
mfg micha |
Doch, weil du die Waffe nicht benutzen, geschweige den Besitzen darfst!!!!
Des is scho was anderes...
Ne yz darf sich jeder holen der lustig ist... und wenns dein grund und boden ist darfst da auch fahren wat du willst...
|
|
ich hab mir das iatz mal nur ein wenig durch gelesen und muss dazuar sagen
das das alles übertrieben oder sonst wie wird!
wenns dich mal wirklich aufhalten und du fährst auf den grund deiner eltern
oder sonstigen freunden, verwantrn oder sonst wenn den das nicht
stört oder der auch keine anzeige gegen dich macht wegen ruhestörung
oder sachschaden hast du keine probleme mit!!!!
|
|
ich find auch das heri voll übertriebn wird
@Sphinx666: du bist warscheinlich son dt-fahrer der nur auffer strasse fährt und sich besser ne rs oder sowas geholt hätte ... son schwachsinn das man mit nem corsser nur auffer strecke fahrn kann und niregnds wo anders
einfach ma die fresse haltren ... bloss weil du noch nie was anderes als ne dt gefahrn bist
ja die hat die leistung halt vielleicht nich genau da wo se bei ner enduro wohl sein soltle für den zweck aber das wars dann auch! was n dummer schwätzer ... bloss weil du heir son scheiss gelesen hast
ne dt wär dann wohl warscheinlich acuh besser für wald usw beeigent als n crosser was?
und imma nur auffer strecke fahrn wird manchen halt auch n bissle langweilig und man will dann halt auch ma in n wald oder aufn n übungsplatz weil das halt auch einafch geil is und man sowas als offizielles legales gelände nur sleten findet
*aufreg*
|
|
@ black 50
bin scho ne YZ 250 , ne EXC 125 und ne EXC 450 gefahren
Außerdem meinte ich ja net das man damit im Wald nich mit fahren darf/soll/ kann sag nur das es net so toll is man hört die Karre schon aus weiter Entfernung . Ich mein wems Spaß mach der soll sich die Crosser schnappen und durchn Wald fahren. Aber die Crosser sollten eher auf ner richtigen dafür vorgesehenen Crossstrecke gefahren werden, hast mich falsch verstanden oder ich hab mich falsch ausgedrückt.
Axo und noch dazu das ich mit der DT nur Straße fahren würde:
Gut stimmt hat ja auch Straßenzulassung und man muss auch irgendwie zum Wald oder zum Gelände kommen.
Dieser Beitrag wurde 4 mal editiert, zum letzten Mal von Sphinx666: 23.05.2005 19:55.
|
|
solange du nich auf öffentlichen strassen fährst können die dir deinen führerschein gar net wegnehmen!
die stvzo gilt nur auf öffentlichen verkehrswegen nich in wald und wiese!
morgen gehts mit der crosser in wald macht richtig spass :)
|
|
Zitat: |
Original von Axelus
Doch, weil du die Waffe nicht benutzen, geschweige den Besitzen darfst!!!!
Des is scho was anderes...
Ne yz darf sich jeder holen der lustig ist... und wenns dein grund und boden ist darfst da auch fahren wat du willst... |
Vom Wort "Ironie" haste wohl noch nichts gehört?!...Und trotzdem darf man mit ner YZ nicht auf privatem Grund fahrn...wenn dich einer an Arsch kriegen will zeigter dich wegen Lärm, Umweltverschmutzung (vergaserüberlauf etc) und solche Sachen an...
Mfg micha
P.S.: Denk dran, ich darf alles
|
|
is gut jez @ all. danke nochmal besonders an die, die selber crossen und die stvo ma nich gleich unterstützen! ich fahr zur info auch bloss wald bzw sperrgebiet bzw strecke, sonst eben ausserhalb von döfern in umgebung ect.. wenn das stimmt, das im wald die stvo nich gilt und die dir nich so direkt (ihr wisst wie ichs meine) dich am arschkriegen, wart ich evtl. das nächste ma bis die grünen/förster aus dem autosteigen und geb dann erst vollgas
(ne joke
) aber sonst wollt ich eben nur ma wissen was denn da so überhaupt abgeht, wenn die karre verreckt oder so (was ziemlich unwahrscheinlich is
). eure stvo- gesetze könnt ihr euch jez sparen @alle die was dagegenhaben!
@micha.burns: ich glaub das is so, wenn du zb. auf dem acker deine omi fährst und die bullen stehn am strassenrand, kannste ma zum spass hinfahren und kurz anhalten, aber die können dich in 1. linie nur verwarnen, bzw "bitten" aufzuhören. wenn die schlechter laune sind, du nich aufhörst oder erst gar nich zuhörst, kommen die inner halben h wieder und haben die berechtigung (schrftl. glaub ich) dein möp einzuziehen oder überhaupt erst das grundstück zu betreten, aber in dem fall wär ich schon weg und meine omi sagt aus "irgend nen böser junge" is da ohne erlaubnis gefahren, allerdings wenn dir das 1 mal passiert isses scheisse nochma da zu fahren.....
mfg
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|