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Zum Ende der Seite springen Richtige Bedüsung
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Tillikum
Newbie


Dabei seit: 25.03.2015
Motorrad: Yamaha Dt 125 DE06



Richtige Bedüsung Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag einem Moderator melden Zum Anfang der Seite springen

Servus beisammen,

letztens habe ich an meine Yamaha Dt 125 Re (Baujahr 2005) eine Gianelli Komplettanlage mit ABE! angebaut. Jetzt die Fragen:

1. Ein Gianelli mit ABE bringt keine zusätzliche Leistung, stimmt das?
2. Reicht eine originale 210er Bedüsung?
3. Ist eine 230er Bedüsung illegal, wenn ich nur den A1-Schein habe?
4. Inwiefern merkt man eine 230er Bedüsung bei einem Gianelli mit ABE?

Hoffe so manch einer kann mir hier weiterhelfen.

Ride Safe
21.06.2015 17:59 Tillikum ist offline E-Mail an Tillikum senden Beiträge von Tillikum suchen Nehme Tillikum in deine Freundesliste auf
Manu46
Moderator


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Dabei seit: 16.04.2010
Herkunft: Oberbayern
Motorrad: Kreidler Florett RMC



RE: Richtige Bedüsung Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag einem Moderator melden Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Original von Tillikum
Servus beisammen,

letztens habe ich an meine Yamaha Dt 125 Re (Baujahr 2005) eine Gianelli Komplettanlage mit ABE! angebaut. Jetzt die Fragen:

1. Ein Gianelli mit ABE bringt keine zusätzliche Leistung, stimmt das?
2. Reicht eine originale 210er Bedüsung?
3. Ist eine 230er Bedüsung illegal, wenn ich nur den A1-Schein habe?
4. Inwiefern merkt man eine 230er Bedüsung bei einem Gianelli mit ABE?

Hoffe so manch einer kann mir hier weiterhelfen.

Ride Safe


1. Ja, verlegt das Drehzahlband nach oben.
2. Nein.
3. Müsste man streng genommen eintragen.
4. Eigentlich sollte eher eine 240er rein, einfach damit das Gemisch bei Volllast und oberer Teillast nicht abmagert.
Aber mit der HD alleine ist es nicht getan.

Schau doch bitte mal unter dtpedia.de, dort gibt es eine Anleitung wie man den Vergaser der DT abstimmt.
21.06.2015 18:56 Manu46 ist offline E-Mail an Manu46 senden Beiträge von Manu46 suchen Nehme Manu46 in deine Freundesliste auf
fünf³
alter Hase


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Dabei seit: 07.11.2010
Herkunft: Bayrisch Schwaben
Motorrad: DT125R '99, TT600 '83 & XT500'79



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http://dtpedia.de/mediawiki/index.php/Ve...tere_Abstimmung

Genau genommen erlischt bei jeder uneingetragener Veränderung die Betriebserlaubnis und damit der Versicherungsschutz, hat mit dem Führerschein nur bedingt was zu tun.

Umbedüsen ist Pflicht bei der DE06 wenn ein Krümmer ohne Kat verbaut wird!

__________________
Ride Tastefully

Postfach voll. Bitte im Bedarf per Mail.
21.06.2015 18:57 fünf³ ist offline E-Mail an fünf³ senden Homepage von fünf³ Beiträge von fünf³ suchen Nehme fünf³ in deine Freundesliste auf
Tillikum
Newbie


Dabei seit: 25.03.2015
Motorrad: Yamaha Dt 125 DE06

Themenstarter Thema begonnen von Tillikum


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Aber darf ich mit einer 240er Bedüsung und A1 noch legal fahren?
21.06.2015 19:19 Tillikum ist offline E-Mail an Tillikum senden Beiträge von Tillikum suchen Nehme Tillikum in deine Freundesliste auf
DT_Lars
Bullen-Vernascher


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Dabei seit: 24.03.2012
Herkunft: Brandenburg
Motorrad: DT 200 USD/EXC 450 ´11



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nein

__________________
Verkaufe: Viele DT Teile !!

Offene CDI (4BL) , Bremsen, Luftfilterkästen, Öl Tanks, ...

21.06.2015 20:00 DT_Lars ist offline Beiträge von DT_Lars suchen Nehme DT_Lars in deine Freundesliste auf
Tillikum
Newbie


Dabei seit: 25.03.2015
Motorrad: Yamaha Dt 125 DE06

Themenstarter Thema begonnen von Tillikum


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Zitat:
Umbedüsen ist Pflicht bei der DE06 wenn ein Krümmer ohne Kat verbaut wird!


Was sind den die Folgen wenn ich mit einer 210er Bedüsung weiterfahre, weil ich ja keine größere haben darf?
22.06.2015 11:33 Tillikum ist offline E-Mail an Tillikum senden Beiträge von Tillikum suchen Nehme Tillikum in deine Freundesliste auf
bpshop
alter Hase


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Dabei seit: 05.05.2009
Herkunft: Schweiz
Motorrad: BMW R80 GS



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Klemmer/Fresser und der Motor ist am Arsch!

Die Düse anpassen ist ein muss.

Zitat:
Original von fünf³
Genau genommen erlischt bei jeder uneingetragener Veränderung die Betriebserlaubnis und damit der Versicherungsschutz, hat mit dem Führerschein nur bedingt was zu tun.


A1-Schein sagt jediglich was für Fahrzeuge du fahren darfst (max. Leistung, max. Hubraum, max Leistungsgewicht). Bei Änderungen am Fahrzeug, müssen diese eingetragen werden oder mit eine Allgemeinen Betriebs Erlaubnis (ABE) haben. Wenn dies nicht der Fall ist, erlischt der Versicherungsschutz und du bist im Falle eines Unfalls nicht gedeckt.

Es wird niemand aber etwas sagen wenn du eine Anlage mit ABE verbaust und die HD anpasst.

__________________
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MfG benji
22.06.2015 15:31 bpshop ist offline E-Mail an bpshop senden Homepage von bpshop Beiträge von bpshop suchen Nehme bpshop in deine Freundesliste auf
DT-Hase
zum Händler-Renner


Dabei seit: 01.08.2014
Herkunft: NRW
Motorrad: DT125



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Zitat:
Es wird niemand aber etwas sagen wenn du eine Anlage mit ABE verbaust und die HD anpasst.


Nö sagen tun die nichts...die machen Gutachten und die Versicherung holt sich dann das Geld beim Halter / Fahrer ggf zurück.....

Wenn es dumm läuft und du fährt einen um und der kann sein leben lang nicht arbeiten.....viel Spass

Zugegeben...sehr unwahrscheinlicher Fall...aber möglich...

http://www.juraforum.de/forum/t/kfz-vers...eeinbau.461592/

__________________
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23.06.2015 10:23 DT-Hase ist offline E-Mail an DT-Hase senden Beiträge von DT-Hase suchen Nehme DT-Hase in deine Freundesliste auf
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