zB. bei mir...hab auch ne "Zulassungsbescheinigung Teil I"
Kommt immer auf die Arbeitswut der Tippse im Amt an, was die da reinschreiben...
Bei mir is "*SEKUNDÄRÜB. 16/57*....6. GANGSTUFE BLOCKIERT, BUCHSE 18MM IM AUSPUFFKRÜMMER*...
Was aber alles 3 nicht mehr mit der Wirklichkeit übereinstimmt
__________________ Die gute Unterhaltung besteht nicht darin, dass man selbst etwas Gescheites sagt, sondern dass man etwas Dummes anhören kann. Wilhelm Busch
Mhm abhaun wär der dümmste gewesen........hatte aber auch kein kilo koks im rucksack
........aber eigentlich hätt ich auch übers feld fahrn können........die hätten nichts sagen können (das land gehört nem kollegen von mir)
Dabei seit: 21.11.2006
Herkunft: Lohne Motorrad: DT 125 RN '00
aloha
wäre das denn abhaun gewesen??? wenn du einfach dein runden drehst und die lediglich hinter dir her fahren??? NÖÖÖ oder?? abhaun wär doch erst wenn die ihr "bitte anhalten" anmachen oder die kelle schwingen und du dich dann verpisst.
mfg
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Männer kicken, alles andere kann Knöpfchen drücken
Dreh den Wisch mal um und schau mal was unter "T" Steht dann schau mal dein Bild an und schau was da bei T steht und siehe da "080" = Höchstgeschwindigkeit in Km/h 80 Km/h
Und das mit dem Mitsubishi rührt wohl daher, dass jemand bei der Zulassungsstelle die 1 nicht von der 7 unterscheiden kann. Denn Yamaha hat die Kennziffer 7101 und Mitsubushi 7107.
Hallöchen, Ich würde gerne auch noch was zu dem Thema wissen,
Und zwar hab ich eine 02er DT wo im Fahrzeugschein nur steht Höchstgeschwindigkeit 80
und die felgen/Ritzel größen.
Da ich weiß das die Maschiene Elektronisch gedrosselt ist.
gibt es daher noch eine andere drosselung?
Und kann ich ein 20er Ritzel draufbauen oder gibt das dann irgentwelche probleme?
(sollte auch eingetragen werden)
dazu muss die scheiß CDI erstmal raus